Homepage: Asta fordert Rückzahlung aller Gebühren Nach Karlsruher Urteil geht es um Millionen
Der Studierendenausschuss der Universität Potsdam (Asta) hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Rückmeldegebühr eine schnelle Umsetzung des Karlsruher Urteils durch das Land Brandenburg gefordert. „Juristisch ist klar, dass die von SPD und CDU eingeführten Gebühren, welche bis einschließlich des Wintersemesters 2008/09 erhoben wurden, nicht legal sind und an die betreffenden Studierenden zurückgezahlt werden müssen“, sagte Asta-Referentin Jessica Obst.
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Der Studierendenausschuss der Universität Potsdam (Asta) hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Rückmeldegebühr eine schnelle Umsetzung des Karlsruher Urteils durch das Land Brandenburg gefordert. „Juristisch ist klar, dass die von SPD und CDU eingeführten Gebühren, welche bis einschließlich des Wintersemesters 2008/09 erhoben wurden, nicht legal sind und an die betreffenden Studierenden zurückgezahlt werden müssen“, sagte Asta-Referentin Jessica Obst. Dies sei bereits nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im November 2012 betreffend der Studiengebühren in Berlin abzusehen gewesen. „Das war der Landesregierung damals jedoch nicht Anlass genug zu handeln.“
Die Situation für alle später erhobenen Gebühren ist rechtlich noch offen. „Unrecht bleibt Unrecht, weshalb wir die ersatzlose Streichung des entsprechenden Paragraphen im Hochschulgesetz – so wie es der Koalitionsvertrag der Landesregierung vorsieht – und eine komplette Rückzahlung aller seit 2001 erhobenen Gebühren fordern“, sagte Obst.
Brandenburgs Wissenschaftsministerin Martina Münch (SPD) hatte bereits geäußert, dass sie nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit hohen Rückforderungen ehemaliger Studenten brandenburgischer Hochschulen rechnet. Es könne möglicherweise ein zweistelliger Millionenbetrag werden, sagte sie.
Das oberste Gericht hatte vergangene Woche die Rückmeldegebühren der Uni Potsdam für die Jahre 2001 bis 2008 in Höhe von 51 Euro gekippt, weil sie weit über den Verwaltungskosten lagen. Geklagt hatten etwa 50 Studierende. „Aber wir gehen davon aus, dass weitaus mehr Studenten die Gebühr nur unter Vorbehalt gezahlt haben“, so Münch. Zunächst muss aber noch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg endgültig über die Rückzahlung entscheiden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 eine vergleichbare Praxis in Berlin gekippt, worauf das Land Berlin Gebühren aus dem Zeitraum 1996 bis 2004 auf Antrag zurückzahlen musste. Es ging – bei rund dreimal so viel Studierenden wie in Brandenburg – um rund 90 Millionen Euro, mehr als 44 Millionen Euro waren bis kurz vor Ende der Frist von ehemaligen Studierenden zurückgefordert worden. Kix
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