Landeshauptstadt: Battis-Rüge: „Kongsnaes“ rechtswidrig Zweites Gutachten stützt Klage der Anwohner
Berliner Vorstadt - Erst Bombodrom-Sieger-Anwalt Rainer Geulen, und nun noch der renommierte Baurechtsexperte Ulrich Battis, dessen Expertise im Rathaus geachtet wie gefürchtet ist: Vor der mit Spannung erwarteten Entscheidung des Potsdamer Verwaltungsgerichtes zu „Kongsnaes“ stützen sich die Anwohner der Schwanenallee bei ihrer Klage gegen die von der Bauverwaltung erteilten Genehmigungen für den Aufbau der Matrosenstation als Restaurant und Tagungszentrum nun schon auf zwei Gutachten von Rechts-Koryphäen der Bundesrepublik. Und beide haben einen Namen zu verlieren.
Stand:
Berliner Vorstadt - Erst Bombodrom-Sieger-Anwalt Rainer Geulen, und nun noch der renommierte Baurechtsexperte Ulrich Battis, dessen Expertise im Rathaus geachtet wie gefürchtet ist: Vor der mit Spannung erwarteten Entscheidung des Potsdamer Verwaltungsgerichtes zu „Kongsnaes“ stützen sich die Anwohner der Schwanenallee bei ihrer Klage gegen die von der Bauverwaltung erteilten Genehmigungen für den Aufbau der Matrosenstation als Restaurant und Tagungszentrum nun schon auf zwei Gutachten von Rechts-Koryphäen der Bundesrepublik. Und beide haben einen Namen zu verlieren.
Nach Geulen kommt nun auch Battis in einem neuen Gutachten im Auftrag von drei Anwohnern zum Fazit, dass die Baugenehmigungen für Kongsnaes „rechtswidrig“ sind. Er kennt Missstände der Bau- und Denkmalverwaltung bestens. Battis hatte nach der Brandrede von Günther Jauch im Auftrag von Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) 2007 die Verwaltung untersucht – und systematische Ungleichbehandlung von Bauherren festgestellt, die einen wurde benachteiligt, andere wurden bevorzugt. Dass er nun die städtische Kongsnaes-Baugenehmigung für rechtswidrig hält, macht Battis an gravierenden Mängeln zu Gunsten des Investors fest: Zum Ersten verstoße die genehmigte Neuerrichtung der Ventehalle gegen den Flächennutzungsplan. Dort ist eine Grünfläche ausgewiesen – was laut Battis vorher hätte geändert werden müssen. Das Natur- und Landschaftsbild werde verunstaltet. „Ein groß dimensioniertes Restaurant mit Hafenanlage direkt am Ufer“ durchtrenne zudem Sichtachsen im Unesco-Welterbegebiet. Der Bau von Tiefgarage und Tagungsstätte, so die zweite Rüge, verstoße gegen das in juristischen Bau-Verordnungen verankerte „Gebot der Rücksichtnahme, in dem unzumutbare Lärmimmissionen verursacht werden.“ Überhaupt, so die dritte Rüge, ergebe sich die Rechtswidrigkeit der Baugenehmigung „aus einem vollständigen Ermittlungsdefizit vor allem in Bezug auf die Verkehrs- und Immissionsbelastungen“. Aufgrund der sensiblen Situation wäre Potsdam laut Battis aber „verpflichtet“ gewesen, sich ein genaues Bild über den zu erwartenden Lärm zu machen – was völlig unterblieb. Stattdessen habe sich die Baubehörde „einseitig“ auf die Erklärungen des Bauherren gestützt. „Eine Ermittlung der zu erwartenden Besucherzahlen des Restaurants“ habe jedoch nicht stattgefunden. Es gehe immerhin um 240 bis 400 Besucher im Restaurant und weiteren 120 Besuchern im Tagungszentrum, die mit dem An- und Abreiseverkehr das verkehrsberuhigten Gebietes deutlich verändern würden. Die sorgfältige Abwägung aller Belange habe aber nicht stattgefunden. Und zu guter Letzt, so der vierte Einwand, hätten die Grundstücksnachbarn im Baugenehmigungsverfahren beteiligt werden müssen. „Die fehlende Beteiligung ... stellt einen schwerwiegenden Verfahrensfehler dar.“
Die umstrittene Baugenehmigung für die Restaurant-Investition „Kongsaes“ des Berliner Schmuckhändlers Michael Linckersdorff war in einer für Potsdamer Verhältnisse beachtlich kurzen Zeit von sechs Wochen nach Abgabe des Bauantrags am 9. September erteilt worden. Trotz einer Reihe juristischer Niederlagen Potsdams haben sich auch diesmal der Baubeigeordnete Matthias Klipp (Grüne) und Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) bislang siegessicher gezeigt, dass die Kongsnaes-Baugenehmigungen wasserdicht sind. Thorsten Metzner
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: