Landeshauptstadt: Baumschutzverordnung gilt weiter
Im Stadtgebiet gilt nach wie vor die Potsdamer Baumschutzverordnung vom 11. Februar 2003 – auch in den neuen Ortsteilen Fahrland, Golm, Kartzow, Marquardt, Neu Fahrland, Paaren, Satzkorn und Uetz und teilweise in Groß Glienicke.
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Im Stadtgebiet gilt nach wie vor die Potsdamer Baumschutzverordnung vom 11. Februar 2003 – auch in den neuen Ortsteilen Fahrland, Golm, Kartzow, Marquardt, Neu Fahrland, Paaren, Satzkorn und Uetz und teilweise in Groß Glienicke. Dies teilte jetzt die Stadtverwaltung mit, da es immer wieder Nachfragen zur aktuellen Rechtslage gebe: Fest stehe, dass auch nach dem Inkrafttreten der neuen landesweiten Baumschutzverordnung die Potsdamer Bestimmungen bestehen blieben. Ausnahme: In der Ortslage von Groß Glienicke gilt weiterhin die Satzung vom 14. September 2000. Darüber hinaus gelten in den Landschafts - und Naturschutzgebieten weiter gehende Bestimmungen zum Schutz von Bäumen und Sträuchern.PNN Weitere Informationen zum Baum- und Gehölzschutz gibt der Bereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung unter Tel.: (0331) 289 28 53 und 289 28 50.
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