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Gedenkstätte Lindenstraße kritisiert Schwimmbad-Verbot für Flüchtlinge in Bornheim: Bedenkliche Parallelen

Mit deutlichen Worten hat sich die Potsdamer Gedenkstätte Lindenstraße zu dem Schwimmbadverbot für männliche Flüchtlinge im nordrhein-westfälischen Bornheim geäußert. „Ähnliche Pauschalmaßnahmen sind auch für die nähere Umgebung von Potsdam überliefert“, heißt es auf der offiziellen Facebook-Seite der Gedenkstätte.

Von Katharina Wiechers

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Mit deutlichen Worten hat sich die Potsdamer Gedenkstätte Lindenstraße zu dem Schwimmbadverbot für männliche Flüchtlinge im nordrhein-westfälischen Bornheim geäußert. „Ähnliche Pauschalmaßnahmen sind auch für die nähere Umgebung von Potsdam überliefert“, heißt es auf der offiziellen Facebook-Seite der Gedenkstätte. Daneben wird ein Foto gezeigt, das die Gemeinde Schwielowsee 1938 im Freibad aufgestellt hatte. „Arisches Freibad. Juden nicht erwünscht“ ist darauf zu lesen. „Wir möchten den Mitarbeitern der Bornheimer Stadtverwaltung keine fremdenfeindlichen Tendenzen unterstellen, doch auf die Bedenklichkeit dieser Maßnahme aufmerksam machen“, schreibt die Gedenkstätte.

Die Bornheimer Stadtverwaltung hatte das Schwimmbadverbot gegen männliche erwachsene Flüchtlinge verhängt, weil es Belästigungen verbaler Art gegeben haben soll. Das Verbot solle so lange gelten, bis „wir von den Sozialdiensten die Mitteilung bekommen, dass die Botschaft angekommen ist“, hatte es geheißen. Inzwischen will die Stadt das Verbot offenbar in dieser Woche wieder rückgängig machen.

Der Vorgang hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. So erklärte etwa der Deutsche Anwaltsverein, die Entscheidung stehe rechtlich nicht auf festem Boden. Dieser Meinung ist auch der NRW-Flüchtlingsrat: „Es ist in Ordnung, Störer gezielt fernzuhalten. Aber es darf nicht pauschal eine ganze Gruppe treffen“, sagte Geschäftsführerin Birgit Naujocks. Sie bezeichnete das Schwimmbadverbot als diskriminierend. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen schlug vor, stattdessen mit Plakaten in vielen Sprachen darauf hinzuweisen, dass die Persönlichkeitsrechte von Männern und Frauen gleichermaßen beachtet werden müssen.

Auch in Berlin macht man sich Gedanken über Flüchtlinge in Schwimmbädern – allerdings mehr im Sinne ihrer Sicherheit. So sollen in den Badeanstalten der Hauptstadt künftig Hinweisschilder angebracht werden, auf denen in arabischer Sprache zum Beispiel auf rutschige Böden, die Wassertiefe oder die Duschpflicht vor dem Baden hingewiesen wird. In Münchner Schwimmbädern hängen schon seit 2013 Plakate zu verschiedenen Verhaltensweisen. Unter anderem heißt es dort: „Keine verbale oder körperliche sexuelle Belästigung gegenüber Frauen in jeglicher Bekleidung!“

Die Kritik der Potsdamer Gedenkstätte Lindenstraße an dem Verbot rief unterdessen ein geteiltes Echo hervor. So sprach der Vorsitzende des Fördervereins vom Potsdam Museum, Markus Wicke, in einem Facebook-Kommentar von einem „absurden Vergleich“. Die Entscheidung in Bornheim sei zwar unangemessen. Der Vergleich führe aber ungewollt zur Verharmlosung der Zeit des Nationalsozialismus und des Holocaust. (mit dpa)

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