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Landeshauptstadt: Belohnung für baumfeindliches Verhalten

Der Bund für Umwelt und Naturschutz warnt davor, die Regeln für das Fällen von Bäumen aufzuweichen

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Die von der Stadtverwaltung geplanten laxeren Regeln für das Fällen von Bäumen in Potsdam stoßen weiter auf Widerstand. Nun kritisiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) grundsätzlich das Vorhaben, eine neue Baumschutzverordnung zu erlassen. „Die bestehenden Regeln haben sich in Potsdam bewährt und bedürfen keiner Überarbeitung“, sagte Christine Arndt, die beim BUND Brandenburg als Expertin für Baumschutzregeln in der Mark gilt, auf PNN-Anfrage. Im bisher bekannten Satzungsentwurf aus dem Rathaus sind laut Arndt sogar einige Regelungen vorgesehen, die dem Baumschutz widersprechen und in dieser Form nicht oder nur sehr selten in anderen brandenburgischen Regelungen zum Thema zu finden seien.

Einmalig für Brandenburg ist demnach unter anderem, dass in Potsdam künftig Bäume in Parks keinen Schutz mehr genießen sollen. „Ich halte diese Regelung für sehr bedenklich“, sagt Arndt. So habe die Naturschutzbehörde keine Möglichkeit mehr, einzugreifen, falls in einem solchen Gebiet – beispielsweise dem Volkspark am Bornstedter Felder – viele Bäume gefällt und keine nachgepflanzt würden.

Völlig unverständlich sei auch, warum künftig die Regel entfallen solle, wonach Grundstückseigentümer ihre Bäume pflegen, erhalten und vor Schäden schützen sollen, kritisierte Arndt. Parallel dazu müssten laut Satzungsentwurf nach dem Fällen von geschädigten Bäumen künftig weniger Ersatzpflanzungen als bisher vorgenommen werden. „Das ist bedenklich, weil manche Besitzer nicht pfleglich mit ihren Bäumen umgehen und somit selbst schuld an deren schlechten Zustand sind – wenn sie sie dann fällen und weniger Bäume nachpflanzen müssen, werden sie regelrecht für ihr baumfeindliches Verhalten belohnt“, so die Expertin.

Kontraproduktiv in Sachen Naturschutz sei auch die geplante Regelung, derzufolge Bäume im Umkreis von vier Metern um Wohngebäude nicht geschützt sein sollen: „Insbesondere auf kleinen Grundstücken kann dies dazu führen, dass es in Zukunft in Potsdam mehr Grundstücke ohne jeglichen Baumbestand geben wird“, kritisiert Arndt.

Auch Baumfällungen an sich sollen in Potsdam künftig einfacher durchzusetzen sein. So sollen Bäume künftig erst ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern unter Schutz stehen, bislang waren es 30 Zentimeter. Arndt sagte, die 60 Zentimeter seien ein durchschnittlicher Wert für Brandenburg. In Kleinmachnow würden aber zum Beispiel auch Bäume ab 30 Zentimeter Stammumfang geschützt. Dort würden aber auch einzelne Baumarten unterschiedlich behandelt und für den Schutzstatus nicht ein pauschaler Stammumfang für alle Arten festgelegt, sagte BUND-Sprecherin Arndt: „Einige Kommunen haben für langsam wachsende Baumarten wie Eibe oder Weißdorn geringere Stammumfänge festgelegt – das wäre auch für Potsdam denkbar.“

Die Stadtverwaltung hatte ihre Pläne für eine neue Baumschutzverordnung verteidigt. Das Verwaltungsgericht habe schon in mehreren Fällen entschieden, dass der bisherige Baumschutz in Potsdam zu weit reiche, hieß es beispielsweise. Ziel sei eine rechtssichere Verordnung. Ein weiterer Vorteil ist laut Stadtverwaltung auch, dass auf diesem Wege das Verwaltungsverfahren beschleunigt werde, weil nicht mehr so viele Genehmigungen beantragt werden müssten.

Der bis dato interne Entwurf für die neue Baumschutzsatzung war Mitte März bekannt geworden. Damals hatte die Stadt auch erklärt, es handele sich um ein Papier, dass noch nicht final abgestimmt sei. Erst nach Abschluss des Verfahrens sollen die offiziellen Stellungnahmen von Naturschutzverbänden wie dem BUND eingeholt werden – dort ist bisher noch keine Anfrage seitens der Stadt eingegangen. Im Umweltauschuss der Stadtverordneten war ein Antrag der Fraktion Die Andere auf Beibehaltung der geltenden städtischen Baumschutzverordnung vertagt worden. Er soll erst behandelt werden, wenn die Verwaltung ihren Satzungsvorschlag offiziell veröffentlicht hat. Das soll voraussichtlich im Herbst passieren. Dann muss die Stadtverordnetenversammlung dem Papier ohnehin noch zustimmen – oder es modifizieren.

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