Aus dem GERICHTSSAAL: Betrug mit Hundewelpen
Drei Tiere starben unmittelbar nach dem Kauf
Stand:
Ein gutes Dutzend Mal bot Tobias T.* (25) zwischen 2006 und 2008 vermeintlich geimpfte und aus einheimischer Zucht stammende Hundewelpen im Internet zum Kauf an. Interessenten aus ganz Deutschland trafen sich mit dem Arbeitslosen auf öffentlichen Plätzen in Potsdam und Berlin. Froh, die Kleinen so preisgünstig bekommen zu haben, fragten die Käufer nicht nach Papieren, gaben sich mit fadenscheinigen Erklärungen über den fehlenden Stempel im obskuren holländischen Impfausweis zufrieden und glaubten Tobias T., dass die Tiere aus der Zucht seiner Tante stammen würden. In Wahrheit bezog der Potsdamer die meist kranken und viel zu früh von ihren Müttern getrennten Welpen von einem Lieferanten aus Polen. Drei Hunde verstarben kurz nach dem Verkauf, andere konnten nur gerettet werden, weil ihre neuen Besitzer sie einem Veterinär vorstellten, der die nötigen Impfungen und in einigen Fällen auch eine kostspielige Behandlung vornahm.
Wegen gewerbsmäßigen Betruges und Urkundenfälschung wurde Tobias T. jetzt vom Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Drei Jahre hat er Zeit, die von ihm Geprellten nach besten Kräften zu entschädigen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Tobias T. gestand freimütig, die Welpen der Rassen American Staffordshire Terrier, Labrador, Shi Tzu, Pittbull oder Französische Bulldoggen per Internet als Tiere aus deutscher Hopbbyzucht - geimpft und entwurmt – angeboten zu haben. Da seine Adresse in der Waldstadt nicht publik werden sollte, habe er Treffpunkte wie Supermarktparkplätze oder Hinterhöfe vorgeschlagen. „Mir wurde gesagt, dass die Hunde geimpft sind“, beteuerte der Angeklagte. Dann räumte er ein, dass ein polnischer Tierarzt seinem Lieferanten Blankoformulare des holländischen Impfmittels gegeben habe, die dieser mit einer Unterschrift versah. Die Preise für die Welpen habe sein Lieferant festgesetzt. Er habe 100 Euro pro verkauftem Hund erhalten. Davon habe er gelebt. „Hartz IV habe ich nicht beantragt. Es war mir peinlich, dem Staat auf der Tasche zu liegen“, erklärte Tobias T.
Sein Geständnis ersparte dem Gericht eine umfangreiche Beweisaufnahme. Auszugsweise verlas die Schöffengerichtsvorsitzende Reinhild Ahle Aussagen der Hundekäufer, die sie bei der Polizei gemacht hatten. So fiel einem Mann erst nach dem Tod des Welpen auf, dass ihm von dem Angeklagten ein nicht abgestempelter Impfausweis übergeben wurde. Eine kleine Bulldogge hatte bei ihrem Verkauf Husten, Flöhe und Würmer. Ach sie überlebte nicht. Eine Käuferin versicherte: „Hätte ich gewusst, dass das Tier aus Polen stammt, hätte ich es nicht erworben.“ Ihr Shi Tzu erfreue sich allerdings bester Gesundheit, da sie ihn sofort nach dem Kauf „komplett durchimpfen“ ließ. 300 Euro Tierarztkosten entstanden einem Interessenten, dessen Staffordshire Terrier unmittelbar nach der Übergabe an einer schweren Lungenentzündung erkrankte.
Tobias T. – inzwischen hat er wieder einen Job – versicherte: „Hätte ich vorher gewusst, was passiert, hätte ich das nie gemacht.“ (*Name geändert.) Hoga
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