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Landeshauptstadt: Bewährungsstrafe nach Kindesmissbrauch

Helfer bei der „Stadt der Kinder“ wegen sexueller Übergriffe verurteilt. Schärfere Sicherheitsmaßnahmen für Schlaatz-Projekt

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Schlaatz - Ein früherer ehrenamtlicher Helfer bei der Ferienaktion „Stadt der Kinder“ ist am Amtsgericht wegen sexuellen Missbrauchs zu sieben Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Der 54-jährige angeklagte Potsdamer akzeptierte das am Dienstag nach nur etwas mehr als einer Stunde Prozessdauer gefällte Urteil.

Von der Staatsanwaltschaft waren dem Gärtnergehilfen der sexuelle Missbrauch eines Kindes, Nötigung und Beleidigung vorgeworfen worden. Die Anklage betraf dabei Ereignisse bei der „Stadt der Kinder“ im vergangenen Juni auf dem Gelände im Schlaatzer Nuthewäldchen, dort hatten Hunderte Kinder ihre eigene Spaß- und Spielstadt „Bubble City“ errichtet. Dabei soll der Angeklagte eine damals Zwölfjährige zu einem Bauwagen gerufen und ihr dort unvermittelt unter ihre Jacke an die Brust gegriffen haben. Ebenso soll der von seiner Ehefrau getrennt lebende Mann ein damals 14-jähriges Mädchen angesprochen, ihr ans Gesäß gefasst und sie gefragt haben, ob sie mit ihm in ein Hotel gehen würde, um dort zu kuscheln. Außerdem wurde dem Vater eines Kindes die Belästigung eines weiteren Mädchens zur Last gelegt. Der Anwalt des Angeklagten sagte nach Verlesung der Anklageschrift, sein Mandant stelle die Vorwürfe in Abrede und werde keine Angaben machen.

Was danach passierte, ist unklar – denn Richterin Christine Rühl schloss wegen des jungen Alters der betroffenen Mädchen die Öffentlichkeit von der weiteren Verhandlung aus. Erst zur Verkündung des Urteils eine Stunde später durften wieder Zuhörer in den Gerichtssaal. Nach PNN-Informationen soll der Mann hinter verschlossenen Türen dann doch mindestens einen Teil der Vorwürfe eingeräumt haben – was sich vor Gericht als strafmildernd auswirkt. Neben der Bewährungsstrafe muss er 200 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen. Zugleich empfahl die Richterin ihm dringend, beim Umgang mit Kindern in Zukunft verantwortungsvoller zu handeln. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Die „Stadt der Kinder“, die jährlich zum Beginn der Sommerferien startet, wird seit Jahren unter anderem vom Schlaatzer Bürgerhaus, dem Stadtjugendring und anderen Trägern organisiert. Im Schnitt sind etwa 50 Betreuer vor Ort und mindestens 200 Kinder täglich mit dem Aufbau der Stadt beschäftigt. Bürgerhauschefin Barbara Rehbehn sagte den PNN, bisher hätten die Betreuer und Helfer des Projekts Selbstverpflichtungen unterschreiben müssen, wonach sie beispielsweise gegenüber Kindern keine physische, psychische und seelische Gewalt anwenden dürfen. Ebenso hätten die Betreuer schriftlich versichert, dass sie niemals wegen Kindeswohlgefährdung rechtskräftig verurteilt wurden. Rehbehn sagte, als eine von mehreren organisatorischen Veränderungen in diesem Jahr sei geplant, „dass wir uns nun die Führungszeugnisse zeigen lassen – auch wenn es diesen Fall nicht hätte verhindern können“. Tatsächlich hatte der jetzt verurteilte Potsdamer keine Vorstrafen. Wie berichtet hatten sich die von ihm belästigten Mädchen anderen Betreuern anvertraut – danach wurde Strafanzeige erstattet, der Mann erhielt ein Platzverbot.

Auch die Stadtverwaltung hatte bereits angekündigt, die Helfer bei der „Stadt der Kinder“ sollten stärker für das Thema Kinderschutz sensibilisiert und darüber informiert werden. Unabhängig davon soll den Stadtverordneten noch vor der Kommunalwahl ein neues Kinderschutzkonzept für Potsdam vorgelegt werden.

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