Landeshauptstadt: Bornimer wollen nicht doppelt zahlen Prozess um Anschlüsse in der Max-Eyth-Allee
Nach etwa einer halben Stunde war die Verhandlung am Potsdamer Landgericht vorbei. Lange Gesichter beim Kläger und seinen Nachbarn, die sich gegen Anschlussgebühren für ihre Grundstücke wehren.
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Nach etwa einer halben Stunde war die Verhandlung am Potsdamer Landgericht vorbei. Lange Gesichter beim Kläger und seinen Nachbarn, die sich gegen Anschlussgebühren für ihre Grundstücke wehren. Die Entscheidung will Richterin Ilona Junge-Horne zwar erst am 2. April verkünden, dennoch zeichnete sich deutlich ab, dass die Klage kaum Aussicht auf Erfolg hat. Sollte es wie erwartet kommen, kündigte Klägeranwalt Jörg Beckmann schon mal Berufung an.
Geklagt hatte ein Anwohner der Max-Eyth-Allee. Er verlangt Schadenersatz vom Brandenburger Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB). Um mehr als 13 000 Euro geht es in seinem Fall. Er wohnt seit Jahrzehnten in dem Haus im Potsdamer Norden. Gekauft hatte er es wie 31 Nachbarn im Jahr 1990. Die Grundstücke gehörten einst zum DDR-Institut für Landtechnik, das dort fast 40 Jahre lang seinen Sitz hatte. Nach der politischen Wende im Herbst 1989 wurde es wie die meisten DDR-Forschungseinrichtungen zunächst aufgelöst, kurze Zeit später aber in verkleinerter Form wieder neu gegründet. Seitdem heißt es Institut für Agrartechnik Bornim.
Die Versorgungsleitungen für Strom, Wasser und Abwasser an der Max-Eyth-Allee blieben, wie sie waren, und wurden an das Land Brandenburg übertragen. Das übernahm auch die Strom- und Wasserversorgung und wurde so zum Netzbetreiber, einen Vertrag gab es darüber nie. 2010 wurden die Bewohner informiert, dass das Land nicht Netzbetreiber sein darf und die Leitungen an die Energie und Wasser Potsdam (EWP) abgibt. Die verlangte von den Bewohner nun neue Anschlussgebühren, weil die Grundstücke bis dahin offiziell als unerschlossen galten. Pro Grundstück geht es dabei um bis zu 15 000 Euro. Summen, die sich viele der Anwohner im Rentenalter nicht leisten können. Die Betroffenen finden das ungerecht. Schließlich hätten sie ihre Grundstücke 1990 mit den bereits vorhandenen Anschlüssen gekauft und über mehr als 20 Jahre auch die Gebühren bezahlt. Das Land hätte gegenüber der EWP die Kosten für die fällige Modernisierung der Leitungen übernehmen müssen, so Beckmann. Für den finanziellen Schaden solle nun das Land geradestehen, so die Argumentation.
Die Richterin ging in der mündlichen Verhandlung nicht auf die Argumente der Klage ein. Der BLB dürfe nicht als Netzbetreiber auftreten. Das widerspreche der Satzung der Stadt Potsdam. Folglich sei das Grundstück des Klägers nicht öffentlich erschlossen. Dieser rechtswidrige Zustand müsse auch im Interesse des Klägers beendet werden, so die Richterin. Durch die jahrelange Lieferung von Strom und Wasser und die damit verbundenen Zahlungen habe auch ohne Vertrag ein Dauerschuldverhältnis bestanden. Dieses habe der BLB aber kündigen dürfen. Marco Zschieck
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