zum Hauptinhalt

Brandenburger CDU gegen Vergabegesetz: Millionenkosten für wenig Effekte?

Brandenburgs Christdemokraten wollen Vergaberegeln abschaffen. Hintergrund sind die steigenden Mindestlohnvorgaben.

Stand:

Brandenburgs CDU will das Vergabegesetz des Landes abschaffen. Es regelt unter anderem, dass Unternehmen, die sich in Brandenburg um öffentliche Aufträge bewerben, einen Mindestlohn von derzeit mindestens 13 Euro pro Stunde bezahlen müssen.

„Der bundesweite Vergabemindestlohn steigt zum ersten Januar 2026 auf 13,90 Euro“, sagte CDU-Landes- und Fraktionschef Jan Redmann in Potsdam. „Ein wesentlicher Teil des Vergabegesetzes ist damit obsolet geworden.“ Deswegen stelle sich die Frage, wie man weiter mit dem Gesetz umgehe.

Die Koalition aus SPD und BSW hatte in ihrem Koalitionsvertrag eine Anhebung des Brandenburger Vergabe-Mindestlohns auf 15 Euro vereinbart. Das führe aber dazu, so die CDU, dass man wegen weniger Cent weiter Bürokratie betreibe. Für die Kosten, die die Kommunen mit dem Vergabegesetz hätten, stünden jährlich rund eine Million Euro im Landeshaushalt. Dieses Geld könne man sofort sparen. Die CDU wolle das eigene Brandenburger Vergabegesetz deswegen aufheben. „Wir wollen Kommunen, Unternehmen und auch den Steuerzahler entlasten“, sagte Redmann. Denn die Unternehmen würden zusätzliche Kosten für Bürokratie am Ende auf ihre Kunden umlegen.

13
Euro beträgt der Mindestlohn derzeit

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Ludwig Scheetz, sagte am Mittwoch unserer Redaktion, die Koalition diskutiere gerade intern über den Vergabemindestlohn. „Wir planen, den Koalitionsvertrag umzusetzen“, sagte Scheetz. „Die Frage ist aber der richtige Zeitpunkt dafür.“ An einem eigenen Brandenburger Vergabegesetz wolle man aktuell aber festhalten.

„Eine radikale Vereinfachung des Vergaberechts in Brandenburg wäre ein begrüßenswerter Schritt“, sagte dagegen der Sprecher der Unternehmerverbände Berlin-Brandenburg (UVB), Carsten Brönstrup, unserer Redaktion. Bislang hätte die komplizierte Rechtslage viele Mittelständler davon abgehalten, sich an öffentlichen Aufträgen zu beteiligen. Die Initiative der CDU zur Abschaffung des landeseigenen Vergabegesetzes würde man deswegen begrüßen.

Hingegen wies die Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg, Katja Karger, die Forderung der CDU deutlich zurück. „Der Vergabemindestlohn in Brandenburg ist zu niedrig“, sagte sie unserer Redaktion. „Diese Auffassung teilen wir – nicht jedoch die von CDU und Wirtschaftsverbänden immer wieder erhobene Forderung, dass er deshalb abgeschafft gehört.“

Das Land als Auftraggeberin habe vielmehr eine besondere Verantwortung dafür, dass Steuergeld nur für gute Arbeit ausgegeben werde. „Der Vergabemindestlohn muss deshalb deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen – und sich an der untersten Tarifgruppe des Tarifvertrags des öffentlichen Diensts der Länder orientieren“, so Karger.

Zentral sei, dass die Brandenburger Landesregierung zügig das im Koalitionsvertrag vereinbarte Versprechen einlöse und die Tariftreue im Brandenburger Vergabegesetz verankere. „Immer weniger Unternehmen in Brandenburg schließen Tarifverträge ab“, so Karger. „Diesem Lohn- und Sozialdumping sollte die Landesregierung jetzt einen Riegel vorschieben.“ Dass das bürokratiearm gehe, zeige das Pendant auf Bundesebene. Gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen seien Gebote wirtschaftlicher Vernunft. „Sie sorgen für Kaufkraft, stabilisieren die soziale Sicherung und stärken die Attraktivität des Standorts für die dringend benötigten Fachkräfte.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })