Landeshauptstadt: Brunnen dürfen gebohrt werden
Neufestsetzung der Wasserschutzgebiete soll für Kleingärtner Vorteile bringen
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Im Land Brandenburg werden die Wasserschutzgebiete neu festgesetzt. In Potsdam und Umgebung betrifft dies die Einzugsbereiche der Wasserwerke Leipziger Straße, Potsdam-Wildpark und Rehbrücke. Wie Wolfgang Müller, Sachbearbeiter im Umweltministerium den PNN erläuterte, werden gemäß einer Novelle des Brandenburgischen Wassergesetzes die Schutzbestimmungen präzisiert und die Schutzzonen angepasst. Dafür seien die Anhörungen abgeschlossen, jetzt laufe die Abwägung über die eingebrachten Vorschläge und Einwände. Die Entscheidung liege dann bei Landesumweltminister Dietmar Woidke. Damit sei frühestens Anfang des nächsten Jahres zu rechnen.
Mit der Neuregelung wird für die Schutzzone I (die Brunnen der Wasserwerke) und die auf einen Radius von zehn Metern verkleinerte Umgebungszone II nahezu jeglicher Eingriff untersagt. Großzügigere Regelungen sind für die Schutzzone III vorgesehen, die neu in A und B unterteilt wird. Insgesamt reicht das Wasserschutzgebiet Wildpark in Nord-Süd-Richtung vom Katharinenholz bis Geltow und von Ost nach West von der Ortsteilgrenze Golm/Eiche am Kuhforter Damm bis zur Brandenburger Vorstadt.
Die rund 1000 Parzellen umfassenden Kleingartenanlagen in Potsdam-West liegen vornehmlich in der Schutzzone III A. Für die Pächter soll die Neufestsetzung Vorteile bringen. So dürfen sie nach Inkrafttreten Brunnen bohren, was nach der alten, bis in die DDR-Zeit zurückreichenden Verordnung verboten war. Ein solches Vorhaben müssen sie allerdings der Unteren Wasserbehörde anzeigen, die in begründeten Ausnahmefällen die Genehmigung verweigern kann.
Andererseits sollen die Bestimmungen für die Schutzzonen konsequenter durchgesetzt werden, was für Gewerbe, Wohngrundstücke und Kleingärten gleichermaßen gilt. Ein Schwerpunkt dabei ist die Entsorgung von Abfällen. Verboten sind schon für die unterste Schutzkategorie III/B das Einleiten oder Versickern von Abwässern in den Untergrund, Abwassersammelgruben ohne Nachweis der Dichtigkeit und ohne Bauartzulassung sowie von Trocken- und Chemietoiletten ohne dichten Behälter. Die personellen Möglichkeiten der Behörden reichen allerdings kaum aus, um die Einhaltung dieser Bestimmungen zu kontrollieren. Erlaubt ist ein Komposthaufen für aus dem eigenen Garten stammende Pflanzenabfälle. Streng genommen müssten in Potsdam-West Kleintierzüchter aufgeben. Die Verordnung lässt Freilandtierhaltung nur für die Eigenversorgung zu. Ein großes Plus sehen die Laubenpieper in Potsdam-West dagegen in dem Passus der Verordnung, wonach das „Ausweisen neuer Baugebiete “ in der Schutzzone III A verboten ist. Sie hatten sich in den 1990er Jahren gegen Pläne zur Wehr setzen müssen, hier Stadtvillen und Hotels zu errichten.
Wolfgang Müller geht davon aus, dass in den Abwägungsverfahren zu den Wasserschutzgebieten Potsdam-Wildpark und Rehbrücke ohne größere Probleme ein Konsens gefunden werden kann. Etwas schwieriger sehe dies für das Wasserwerk Leipziger Straße aus, das sich unmittelbar an der neu zu bebauenden Speicherstadt und in der Nähe des Brauhausberghangs befindet, der bis zur Kriegszerstörung 1945 mit Wohnhäusern bebaut war. Auch hier seien jedoch Kompromisslösungen in Sicht. Erhart Hohenstein
Erhart Hohenstein
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