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Bundestagswahl in Potsdam: Unterlagen für Briefwahl können ab Mittwoch beantragt werden
Persönlich, per E-Mail, Internetformular, Fax oder Post: Ab Mittwoch können Wahlberechtigte in Potsdam ihre Briefwahlunterlagen beantragen.
Stand:
Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar können in Potsdam ab Mittwoch, 5. Februar, persönlich im Briefwahlbüro beantragt werden. Außerdem ist es möglich, gleich vor Ort zu wählen, die Unterlagen mitzunehmen oder das schon ausgefüllte und verschlossene Wahlkuvert abzugeben.
In das Briefwahlbüro im Raum 405 in Haus 1 auf dem Verwaltungscampus mitgebracht werden müssen dafür ein gültiges Ausweisdokument sowie die persönliche Wahlbenachrichtigung. Wer die Unterlagen für jemand anderen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Das Briefwahlbüro ist bis 21. Februar jeweils am Montag von 10 bis 18 Uhr, von Dienstag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 14 Uhr geöffnet. Am Freitag, 21. Februar, ist es von 8 bis 18 Uhr offen. Nur bei Nachweis einer plötzlichen Erkrankung werden noch am Wahltag von 8 bis 15 Uhr im Raum 527 in Haus 1 Briefwahlunterlagen ausgestellt.
Die Briefwahlunterlagen können auch beantragt werden, indem die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und in einem frankierten Kuvert abgeschickt wird, oder unter Angabe von Namen, Wohnanschrift und Geburtsdatum per E-Mail über briefwahl@rathaus.potsdam.de, mittels Fax an 0331/289-38 80 oder über das Online-Formular unter www.potsdam.de/briefwahl. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis spätestens 23. Februar um 18 Uhr beim Wahlleiter eingegangen sein. Sie können auch in die Briefkästen der Stadtverwaltung eingeworfen werden, die am Wahltag um 18 Uhr das letzte Mal geleert werden. Achtung: In den Wahllokalen dürfen am Wahltag keine geschlossenen Wahlbriefe angenommen werden.
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