Aus dem GERICHTSSAAL: Cannabis- Plantage auf dem Balkon Schlechte gärtnerische
Eignung des Anbauers
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„Der gärtnerische Gesichtspunkt schlägt auch beim Drogenanbau durch“, schlussfolgert Amtsrichter Thomas Lange, verliest dann die Expertise des Landeskriminalamtes Brandenburg. Demnach war die Qualität der voriges Jahr zahlreich auf einem Drewitzer Balkon gezüchteten Cannabispflanzen grottenschlecht. Obwohl dort jede Menge Hanf unter Glas wuchs, von Wärmelampen bestrahlt, regelmäßig gegossen und gedüngt wurde, betrug ihr Wirkstoffgehalt THC (Tetrahydrocannabinol) lediglich 0,91 Gramm. 7,5 Gramm THC legte der Bundesgerichtshof als Grenze zur nicht geringen Menge von Betäubungsmitteln fest. Doch Cannabisanbau ist nun einmal strafbar. Dafür musste sich Ronny R. (27, Name geändert), einer der glücklosen Gärtner, gestern verantworten.
Der Erwerbslose sitzt wegen anderer Straftaten derzeit in Haft. Während der Verhandlung wird er von zwei Justizbeamten bewacht. Durch seinen Verteidiger lässt er erklären, er habe im Januar 2006 die Aufzuchtanlage installiert, sein Kumpel, der in derselben Wohnung lebte, habe die Pflänzchen gehegt und gepflegt. Am 4. August 2006 „erntete“ die Polizei dann allerdings die Früchte ihrer Mühe. Die Beamten rissen bei der Hausdurchsuchung sämtliche Pflanzen heraus und stellten sie sicher. Ronny R. und sein Kumpel erhielten eine Anzeige wegen unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln. Doch Ronny R. war lange Zeit für die Strafverfolgungsbehörden nicht greifbar. Das Amtsgericht erließ deshalb am 15. März dieses Jahres einen Haftbefehl gegen den Potsdamer. Der konnte gestern außer Vollzug gesetzt werden. Der Haftgrund Fluchtgefahr besteht nicht mehr. Ronny R. sitzt sicher im Cottbuser Gefängnis.
Der Vorsitzende fragt, was der Angeklagte in seinem bisherigen Leben erreicht hat. Viel Positives erfährt er nicht. Der Kahlgeschorene absolvierte keine Ausbildung, jobbte mal hier, mal da, blieb allerdings nie lange an einer Stelle. „Nicht mal als Lagerhilfe bei Kaiser''s“, vergewissert sich der Richter. Dann fällt Ronny R. doch noch etwas ein. Während einer Jugendstrafe in Wriezen habe er als Bauhelfer gearbeitet. Ein festes Anstellungsverhältnis sei daraus allerdings nicht entstanden.
Da gegen den Potsdamer mehrere erhebliche Ermittlungsverfahren laufen, beschließt das Gericht, das Verfahren im Hinblick auf die Strafe, die er hierfür zu erwarten hat, einzustellen. Hoga
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