ATLAS: Chancengleichheit
Lebensbedürfnisse lassen sich nicht prozentual abstufen. Das macht das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts klar.
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Lebensbedürfnisse lassen sich nicht prozentual abstufen. Das macht das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts klar. Die Chance der Neuordnung bei den Hartz-IV-Regelsätzen sollte vor allem dazu genutzt werden, die Chancengleichheit bei Kindern zu verbessern. Sozialberater in Potsdam berichten immer wieder von Kindern, die während der Klassenfahrt „krank“ sein müssen, weil sich die Familien den Ausflug schlicht nicht leisten können. Exkursionen ins Naturkundemuseum, ins Babelsberger Exploratorium, der Dress für den nachmittäglichen Vereinssport, die Musikschulausbildung: All das wird Kindern aus Hartz-IV-Familien vorenthalten, weil das Geld nicht reicht, ja sogar im bisherigen Regelsatz überhaupt nicht vorgesehen war. Dabei ist bekannt, dass Bildungs- und Freizeitangebote schon lange nicht mehr zum Nulltarif zu haben sind. Darauf hat ein Sozialstaat zu reagieren, wenn er es denn ernst meint mit der gesellschaftlichen Gesamtverantwortung. Denn Stigmatisierung beginnt schon damit, Kinder aufgrund des fehlenden Geldes von gemeinschaftlichen Aktionen auszuschließen. Sicherlich, nicht alles muss finanziert werden. Doch mindestens im Bildungs- und Kulturbereich darf die Entwicklung und Förderung nicht am Geldbeutel liegen.
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