Landeshauptstadt: & Contra
Den Händlern im Holländischen Viertel geschieht kein Unrecht. Im Gegenteil: Erstmals seit vielen Jahren wird durchgesetzt, was in Brandenburg Recht ist.
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Den Händlern im Holländischen Viertel geschieht kein Unrecht. Im Gegenteil: Erstmals seit vielen Jahren wird durchgesetzt, was in Brandenburg Recht ist. Danach müssen Läden sonntags geschlossen bleiben – außer, sie bieten ein besonderes, im Gesetz festgeschriebenes Sortiment an. Nun darf über Sinn und Zweck dieses Ladenöffnungsgesetzes trefflich gestritten werden. Abseits der Argumente, die Unternehmer und Liberale, Gewerkschaften und Kirchen regelmäßig dazu austauschen, bleibt die Frage, ob das Holländische Viertel eine Ausnahmeregelung als Sonntags-Shopping-Meile für sein Wohlgedeihen braucht. Die Händler werden darauf nur eine Antwort kennen: Ja. Es geht um ihr Geschäft. Doch dass sie sich, wenn der Sonntagsverkauf untersagt bleibt, neu ausrichten müssen, wird dem Viertel nicht schaden. Denn vielleicht kommt bisher unter der Woche niemand zum Shoppen, weil sich das Angebot fast ausschließlich an Touristen richtet – ausgelöst durch das stete (nicht erlaubte) Sonntagsgeschäft. Das Holländische Viertel ist ein Kleinod, es lebt von seinem Flair: Die Touristen kommen auch so, sie brauchen sonntags keinen Pulli, keine Uhr, keine Schmuckarmband. Und wenn das Sortiment sich endlich wandelt, siehe Gutenbergstraße, werden unter der Woche die Potsdamer die entfallenen Sonntagseinnahmen sicher wettmachen. S. Schicketanz
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