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Durchblick. Das Gitter im Potsdam Museum ist umstritten.

©  Andreas Klaer

Landeshauptstadt: Das Gitter ist Kunst

Potsdam Museum: Gutachten bescheinigt Treppenhaus urheberrechtlichen Schutz

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Innenstadt - Im Konflikt um die umstrittene Gestaltung des Treppenhauses im Potsdam Museum wird die Sicht des Bauherren – des Kommunalen Immobilienservice (KIS) – gestärkt. Am Montag wurde ein vom KIS in Auftrag gegebenes Gutachten den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung zugestellt. Darin wird der kritisierten Gitterkonstruktion um das Treppenhaus urheberrechtlicher Schutz attestiert. Veränderungen seien nur mit Zustimmung des Architekten möglich, heißt es. Allenfalls sei denkbar, dass ein vollständiger Abriss des Treppenhausgitters urheberrechtlich zulässig sei. Jedoch würde die Stadt damit das Risiko einer bislang nicht vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung eingehen – mit ungewissem Ausgang.

Das Gitter um das Treppenhaus im Potsdam Museum steht seit der Eröffnung im Jahr 2012 in der Kritik. Der Förderverein des Potsdam Museums hatte einen Rückbau des Treppengitters gefordert. Dieses erinnere an Käfighaltung und entspreche nicht den Vorstellungen des Vereins von einem offenen Museum für alle, so der Vorsitzende des Fördervereins, Markus Wicke. „Die derzeitige übermannshohe Eingitterung des Treppenhauses wirkt bedrohlich und verstellt den Blick auf den Alten Markt“, sagte er. Bei der Planung sei nie die Rede von dieser Gestaltung des Treppenhauses gewesen.

Mitte Januar hatte sich der Kulturausschuss gegen das Gitter ausgesprochen. Auch Museumschefin Jutta Götzmann hatte das vom ursprünglichen Bauplan abweichende Gitterwerk erst gesehen, als es bereits im Bau war. Beim Hausherren KIS verwies man hingegen darauf, dass die Gestaltung des Treppenhauses urheberrechtlich geschützt sei. Es sei deshalb keine Änderung des Treppenhauses geplant.

Diese Position wird nun von dem Gutachten von Christian Czychowski gestützt. Er ist Fachanwalt für Urheberrecht in Berlin und Honorarprofessor an der Uni Potsdam. Sofern die Nutzung des Gebäudes aus fachlichen oder technischen Gründen durch das Gitter nicht beeinträchtigt sei, dürfe die Treppenhausgestaltung gemäß des Vertrages zwischen Bauherr und dem Architekten Reiner Becker nicht geändert werden. „Dies gilt sowohl für den Zeitpunkt der Vorlage der Ausführungsplanung als auch für heute“, heißt es in dem Gutachten. Die Landeshauptstadt hätte also weder den Architekten zu Änderungen auffordern können, noch könne sie selbst solche vornehmen.

KIS-Werkleiter Bernd Richter sieht seine Sicht nun bestätigt. Nachdem der Auftrag erteilt war, habe man kaum noch Einfluss auf die Gestaltung gehabt. Das gehöre allerdings dazu, wenn man einen Architekten beauftrage, so Richter. Den im Kulturausschuss erhobenen Vorwurf der Intransparenz wies Richter zurück. Einen Tag nachdem ihm die Ausführungsplanung des Architekts bekannt war, habe er den stellvertretenden Museumsleiter Hannes Wittenberg informiert. Allerdings, so Richter, sei die Planung relativ spät fertig geworden. Architekt Reiner Becker war am Montag nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen. Er befindet sich derzeit im Urlaub.

Fördervereinsvorsitzender Markus Wicke wollte sich am Montag nicht im Detail zu dem Gutachten äußern. Der Förderverein habe die Kritik nach der Eröffnung aufgenommen und verbreitet. Nun müssten die politischen Gremien entscheiden. Befassen müssen sich die Stadtverordneten nicht nur mit dem Gutachten und einem Antrag der Grünen-Fraktion, eine gütliche Einigung über eine „gestalterisch akzeptablere Variante“ zu erreichen, sondern auch mit einem Änderungsantrag der Linken, das Treppengeländer so zu modifizieren, „dass der Hauptblick auf den Alten Markt, den Landtag und auf Kunstwerke im Aufgang des Museums freigestellt wird“. Marco Zschieck

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