Vorwürfe gegen Potsdams Baudezernenten Matthias Klipp: Das große Schweigen
Baudezernent Matthias Klipp hat die neuen Vorwürfe zu seinem privaten Hausbau bislang öffentlich nicht entkräftet. Doch die Kritik wächst. Auch Oberbürgermeister Jann Jakobs geht auf Distanz.
- Henri Kramer
- Peer Straube
Stand:
Potsdam - Von Anspannung keine Spur. Matthias Klipp wirkt gelassen, als er am Mittwochabend den Raum betritt, in dem der Hauptausschuss tagt. Der Bündnisgrüne lächelt und scherzt. Nichts deutet rein äußerlich darauf hin, dass der Druck auf Potsdams Baudezernenten wegen der immer neuen Enthüllungen über die Umstände seines privaten Hausbaus langsam, aber stetig zunimmt. Im Raum steht der Vorwurf, gegenüber der Stadtpolitik und der Öffentlichkeit falsche Angaben zum Sachverhalt gemacht zu haben.
Auch am Mittwoch blieb Klipp – zumindest öffentlich – die Erklärung schuldig, warum er behauptet hat, sein Haus lediglich fünf Quadratmeter größer gebaut zu haben als laut Bebauungsplan erlaubt. Wie berichtet hat er die maximal zulässige Grundfläche für sein Haus stattdessen um neun Quadratmeter überschritten – was seine eigene Bauverwaltung bereits am Dienstag gegenüber den PNN bestätigt hatte. Auf erneute Nachfrage erklärte Klipp gestern, er werde sich später äußern. Gegenüber den Ausschussmitgliedern wollte er das eigentlich bereits am Mittwochabend tun – hinter verschlossenen Türen, im nicht öffentlichen Teil. Allerdings erklärte sich der Dezernent für befangen und verließ die Sitzung. Die von der Bauverwaltung vorgelegten Antworten befriedigten die Ausschussmitglieder nach PNN-Informationen jedoch nicht. Wichtige Informationen müssten noch nachgeliefert werden, hieß es.
Klipps Haus ist größer als eigentlich vorgesehen
Zum Hintergrund: Wie berichtet geht aus Grundbucheinträgen, die den PNN vorliegen, hervor, dass Klipp lediglich ein Haus mit einer Grundfläche von rund 160 Quadratmetern hätte bauen dürfen. Diese Zahl ergibt sich, wenn man die Größen seiner privaten Flächen plus Zuwegung – insgesamt 1067 Quadratmeter – mit der im B-Plan vorgesehenen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 multipliziert. Die Baubehörde hatte diese Zahl ebenfalls bestätigt. Klipp hatte bislang aber behauptet, dass 164 Quadratmeter zulässig gewesen wären. Tatsächlich gebaut hat er sein Haus auf 169 Quadratmetern Fläche.
Dass Klipp sein Haus überhaupt größer gebaut hat als zulässig, erklärt der Dezernent mit einem Irrtum: Beim Kauf des Grundstücks hatte er auch 37 Quadratmeter öffentliche Straßenfläche miterworben, die er jedoch – nach seinen Angaben irrtümlich – in die Planungen für sein Domizil einbezog. Nach den Vorgaben des B-Plans gilt der Grundsatz: Je mehr Fläche eingerechnet werden kann, desto größer darf das Haus gebaut werden. Die öffentliche Straßenfläche darf aber laut Baurecht nicht in die Berechnungsgrundlage einbezogen werden. Die Bauaufsicht hatte einen Vermessungsfehler für das Problem verantwortlich gemacht. Klipp selbst hatte eingeräumt, dass er auf Basis des Irrtums sein Haus zu groß geplant hatte. Doch die Grundbucheinträge offenbaren nun, dass Klipp sein Haus von Anfang an größer geplant hatte, als es zulässig gewesen wäre. Denn selbst unter Einbeziehung des öffentlichen Straßenlandes in die Berechnungsgrundlage hätte die Grundfläche des Hauses 165 Quadratmeter nicht überschreiten dürfen. Diese Zahl wurde von Klipps eigener Baubehörde bestätigt, desgleichen, dass der Dezernent auf die Überschreitungen hingewiesen wurde. Um dennoch eine Baugenehmigung zu bekommen, habe Klipp Unterlagen nachreichen müssen, hieß es. In diesem Zuge sei ihm eine Befreiung von den Vorgaben des B-Plans in Aussicht gestellt worden, wie sie dann auch erfolgte. In der Bauaufsicht sah man die Überschreitungen als geringfügig an und genehmigte sie antragslos – eine Praxis, die nach Angaben der Behörde in fünf bis neun Prozent aller Fälle üblich sei. Auch, dass die Grundfläche des Hauses neun statt fünf Quadratmeter größer ist als laut B-Plan zulässig, ist nach Angaben der Baubehörde noch als geringfügig anzusehen.
Es geht nicht mehr nur um die Hausgröße
Doch um die Größe der Abweichung geht es inzwischen gar nicht mehr. Die Frage ist, ob Klipp die Diskrepanzen in seiner Darstellung plausibel aufklären kann oder nicht. Noch fällt ihm zumindest offiziell niemand in den Rücken, doch die Kritik nimmt zu. Auch Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) ging auf Distanz: „Es ist ausgesprochen schwierig, wenn erst von fünf und nun plötzlich von neun Quadratmetern gesprochen wird. Diese Diskrepanz muss aufgeklärt werden“, sagte er den PNN. Für den Fall, dass im Baugenehmigungsverfahren nicht alles korrekt gelaufen sei, schloss der Rathauschef auch personelle Konsequenzen nicht aus. Darauf gebe es aber derzeit noch keinen Hinweis. Er hätte es ohnehin „für klüger gehalten“, wenn Klipp den Haupt- und den Bauausschuss vorab über die Problematik informiert hätte, sagte Jakobs. Wie bereits von der Rathauskooperation aus SPD, CDU/ANW, Grünen und Potsdamer Demokraten gefordert, werde er nun die Obere Bauaufsicht des Landes bitten, die Bauakte zu prüfen, sagte der Rathauschef.
Linke-Stadtfraktionschef Hans-Jürgen Scharfenberg forderte eine schnelle Aufklärung der Vorwürfe, erst dann werde man sich konkret äußern. Linke-Kreischef Sascha Krämer wurde deutlicher: „Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre das Vertrauen in den Baubeigeordneten nachhaltig beschädigt.“
Rathausbündnis stellt sich nicht offen gegen Klipp
Noch stellt sich das Rathausbündnis nicht offen gegen Klipp, niemand wagt sich aus der Deckung. Man wolle die Ergebnisse der Prüfung durch die Landesbehörde abwarten, hieß es in einer gemeinsamen Stellungnahme, empfahl dem Dezernenten aber, die neuen Vorwürfe auszuräumen. Hinter vorgehaltener Hand werden in der Kooperation aber bereits andere Szenarien durchgespielt. Jetzt werde es allmählich eng für Klipp, heißt es aus dem Bündnis. „Es geht jetzt um seine Glaubwürdigkeit“, sagt ein SPD-Mann. Sollte Klipp die Vorwürfe nicht entkräften können, könnte das den Dezernenten sein Amt kosten.
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