
© dpa/Christian Charisius
„Dauerhaft überlebensfähig“: Brandenburg nimmt den Wolf ins Jagdrecht auf
Der Landesjagdverband begrüßt den Schritt, der BUND übt Kritik. Laut Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt (SPD) ist es eine Übergangslösung, bis der Wolf bundesweit ins Jagdrecht aufgenommen wird.
Stand:
Das Land Brandenburg startet einen Beteiligungsprozess zur Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. Die Raubtiere sollen künftig eine dem Landesjagdrecht unterliegende Tierart sein, die aber eine ganzjährige Schonzeit erhalten soll. Diese Schonzeit soll immer dann räumlich und zeitlich definiert aufgehoben werden, wenn sogenannte Problemwölfe zum Abschuss freigegeben werden sollen.
„Mit der Gesetzesinitiative stellen wir uns den Herausforderungen des Wolfsmanagement in unserem Bundesland“, sagte Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt (SPD) am Donnerstag in Potsdam. Es handele sich dabei zunächst um eine Übergangslösung bis zum Inkrafttreten der gerade in Abstimmung befindlichen Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdrecht, mit der Ende 2026 gerechnet werde. Das Wolfsmanagement könne erst danach ohne artenschutzrechtliche Entscheidung ausschließlich über das Jagdrecht umgesetzt werden.
Wolfsbestand wächst laut Ministerin nachweislich weiter
Anfang der Woche hatte Deutschland bereits einen „günstigen Erhaltungszustand“ beim Wolf an die Europäische Union übermittelt. „Ich begrüße diesen Schritt ausdrücklich“, so Mittelstädt. „Insbesondere in den wolfsreichen Flächenländern wie Brandenburg, Sachsen, und Niedersachsen ist der Wolf annähernd flächendeckend verbreitetet.“ Der Bestand in Deutschland wachse nachweislich weiter.
„Die Feststellung des günstigen Erhaltungszustandes bedeutet nicht, dass sich in Bereichen, die noch nicht oder nur dünn vom Wolf besiedelt sind, der Bestand nicht weiter entwickeln soll“, betont die Ministerin. „Damit wird lediglich bestätigt, dass schon der vorhandene, zusammenhängende Bestand dauerhaft überlebensfähig ist, auch weil dieser im Austausch zum Beispiel mit östlichen Nachbarbeständen steht.“
Der Präsident des Landesjagdverbands, Dirk-Henner Wellershoff, begrüßte auf Anfrage dieser Zeitung die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht. „Wir glauben, dass wir auf dem richtigen Weg zu einer ganz normalen Regulierung des Wolfsbestands sind.“ Sobald die gesetzlichen Grundlagen es zuließen, könne der Wolf auch regulär bejagt werden. „Darauf wären wir vorbereitet.“

© Andreas Klaer
Eine andere Position nimmt der Landesvorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Carsten Preuß, ein. „Nach Einschätzung des BUND fehlt jede wissenschaftliche und wildbiologische Grundlage dafür“, sagte Preuß am Donnerstag. Brandenburg habe schon seit dem Sommer keine neuen Daten zur Entwicklung des Wolfsbestands mehr an den Bund gemeldet.
„Zahlreiche Studien belegen, dass eine Jagd auf den Wolf Nutztierrisse nicht reduzieren wird“, so Preuß. „Die Politik – auch in Brandenburg – hat sich hier einseitig von der Jagdlobby treiben lassen, die mit der Jagd auf den Wolf ganz eigene Ziele verfolgt.“ Der BUND fordere, dass das Landwirtschaftsministerium „endlich seiner Verantwortung gerecht wird und den Herdenschutz konsequent in den Mittelpunkt stellt“.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: