
© Manfred Thomas
Landeshauptstadt: Die Angst vor dem gesperrten Uferweg
In Groß Glienicke soll die Stadt ein Vorkaufsrecht nicht ausgeübt haben. Das Rathaus dementiert
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Gross Glienicke - Potsdams Bündnisgrüne fürchten, dass die Uferzone des Groß Glienicker Sees auf Potsdamer Seite auch in Zukunft nicht komplett öffentlich zugänglich sein wird. Das geht aus einem Antrag der Fraktion hervor, dem sich der Ortsbeirat auf seiner jüngsten Sitzung angeschlossen hat. In der Beschlussvorlage an die Stadtverordnetenversammlung wird der Oberbürgermeister aufgefordert, „unbedingt“ die Ausübung des städtischen Vorkaufsrechts an Ufergrundstücken durchzusetzen.
Zwar besteht seit Jahren ein rechtswirksamer Bebauungsplan, der auf der Potsdamer Seeseite einen Uferweg und für die Stadt ein Vorkaufsrecht an den Ufergrundstücken vorsieht. Doch musste Bürgermeister Burkhard Exner (SPD) bereits 2010 einräumen, dass die Stadtverwaltung entgegen dem erklärten Willen der Stadtpolitik mehrfach das städtische Vorkaufsrecht nicht ausgeübt hatte. „Das sind alles alte Fälle, sie liegen mehr als fünf Jahre zurück“, versuchte Exner damals zu beschwichtigen.
Nun aber gibt es Vorwürfe, die Stadt habe auch in jüngerer Vergangenheit in mindestens einem weiteren Fall ihr Vorkaufsrecht nicht ausgeübt. Demnach hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) ein der Bundesrepublik Deutschland gehörendes Grundstück verkauft, ohne dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht wahrgenommen hat. Nach PNN-Informationen handelt es sich um ein sehr großes Grundstück, das sich am Seeufer über die Breite von drei höher gelegenen Grundstücken erstrecken soll.
Stadtsprecher Stefan Schulz bestätigte auf PNN-Anfrage, dass die Stadt „in einem Fall nur vom Vorkaufsrecht für die Wegefläche Gebrauch gemacht“ habe, nicht jedoch für die übrige Uferfläche. Ortsvorsteher Franz Blaser (SPD) zeigte sich am Mittwoch über dieses Vorgehen der Stadt wenig erfreut. Schließlich sehe der B-Plan nicht nur einen Uferweg, sondern auch eine für die Öffentlichkeit zugängliche Grünfläche bis zur unmittelbaren Wasserkante vor, so Blaser. Während sich die von der Stadt eingeleiteten Enteignungen von Ufergrundstücken nur auf die eigentliche Wegefläche bezögen, böte der Grundstücksankauf durch die Stadt immer auch die Chance, die unmittelbaren Uferflächen in städtische Hand zu bekommen. Allerdings seien Zäune und sonstige Absperrungen im Uferbereich ohnehin verboten, sodass die Hoffnung bestehe, faktisch einen öffentlich zugänglichen Uferbereich zu erhalten.
Die Stadtverwaltung scheint ab sofort mit dem Thema sensibler umgehen zu wollen und generell alle angebotenen Grundstücke komplett zu kaufen. „Was wir bekommen, kaufen wir – zuletzt haben wir im Februar 2012 ein fast 2000 Quadratmeter großes Grundstück am Ufer erworben“, so Schulz. Er bestätigte, dass die beantragten Enteignungen der von den Anwohnern teilweise abgesperrten Ufergrundstücke nur die eigentliche Wegefläche betreffen. Gegenstand der Enteignungsverfahren sei „die zwangsweise Eintragung einer Wegedienstbarkeit“, so Schulz.
Auch an anderer Stelle macht die Herrichtung eines Uferwegs Fortschritte. Der Ortsbeirat stimmte einer Vorlage der Verwaltung zu, wonach für das Südufer des Sees im Bereich bis zur Berliner Stadtgrenze ein entsprechender B-Plan aufgestellt werden soll. Auf Berliner Seite gibt es ebenfalls Bestrebungen für einen Uferweg von Groß Glienicke bis Berlin. In der Potsdamer Stadtverwaltung rechnet man mit einer Fertigstellung des südlichen Uferwegteils jedoch nicht vor 2014.
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