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Über die Hochschulmittel wird weiter gestritten. Die Hochschulen verlangen eine finanzielle Perspektive für ihre Entwicklung
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An der im Land Brandenburg geplanten Hochschulrahmenvereinbarung scheiden sich weiterhin die Geister. Auf der einen Seite betonen Wissenschaftsministerium und die rot-roten Koalitionspartner, dass die Vereinbarung eine finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen von 2014 bis 2018 garantiere. In Zeiten sinkender Haushalte habe man das maximal Mögliche herausgeholt, sagte Wissenschaftsministerin Sabine Kunst (parteilos) am Mittwoch vor dem Wissenschaftsausschuss des Landtages. Auf der anderen Seite pochen Vertreter der Hochschulen und der Opposition darauf, dass man mit den auf fünf Jahre festgeschriebenen rund 280 Millionen Euro von den im Bundesvergleich hinteren Plätzen bei den Hochschulausgaben nicht wegkomme.
Dass die geplante Rahmenvereinbarung, die nun dem Landtag vorgelegt werden soll, ein begrüßenswertes Novum ist, zweifelt niemand an. Der Vorsitzende der oppositionellen CDU-Fraktion, Michael Schierack, spricht gar von einem mutigen Schritt, einer Qualitätssteigerung für die Hochschulen. Immerhin soll die Vereinbarung ein jährliches Budget festlegen, dass dann bis 2018 nicht mehr unterschritten werden darf. Doch dass eben dieses Budget sich in den kommenden fünf Jahren auch nicht nach oben bewege, das werde der Entwicklung der Hochschulen nicht gerecht, so Schierack. Er schlägt vor, keine Summen als Ziel festzuschreiben, sondern sich vorzunehmen, bei der Hochschulfinanzierung bis 2018 bundesweit in die Mitte aufzuschließen.
Ministerin Kunst sieht die Vorgabe der Vereinbarung keineswegs so unbeweglich wie ihre Kritiker. Sie verweist auf einen Passus in dem Text: „Eine Anpassung des Budgets zum Ausgleich von Kostensteigerung und bei der Übernahme neuer Aufgaben wird nach Maßgabe der jeweiligen Landeshaushalte in Aussicht gestellt.“ Im Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, der im März ins Kabinett gehen soll, heißt es auch, dass die Landesregierung die angespannte Finanzsituation der Hochschulen anerkenne. Die Rahmenvereinbarung sei eine Reaktion darauf, sie biete unverzichtbare Planungssicherheit.
Die Bemühungen darum erkennt der Vorsitzende der Brandenburgischen Landesrektorenkonferenz, Oliver Günther, auch an. Darüber sei man außerordentlich erfreut, sagte Günther, der Präsident der Universität Potsdam ist, vor dem Ausschuss. Gleichwohl sei man über das Budget enttäuscht. Die Hochschulen hätten sich gewünscht, über die Rahmenvereinbarung eine Perspektive dafür zu erhalten, wie man im Bereich der Hochschulfinanzierung zu den anderen Bundesländern aufholen könne. Der Wirtschaftsinformatiker hatte schon mehrfach erläutert, dass steigende Betriebskosten der Hochschulen die aktuelle Steigerung des Budgets in den kommenden Jahren wieder abschmelzen lassen würden. Ohnehin würden die nun angesetzten Mittel nicht ausreichen, um die 50 000 Studierenden im Land wissenschaftlich adäquat auszubilden. Oliver Günther wünscht sich, dass in der Rahmenvereinbarung formuliert wird, dass das genannte Budget eine Mindestsumme ist, sozusagen als eine Absicherung nach unten.
Dass mehr für die Landeshochschulen getan werden müsste, hat man offensichtlich auch bei den Fraktionen der Regierungskoalition erkannt. In einem Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Linke heißt es, dass der Landtag die Landesregierung auffordern möge, über die Finanzierungszusagen der Rahmenvereinbarung hinaus einen jährlichen Zuwachs der Globalzuweisungen an die Hochschulen zur Verbesserung der Studienqualität vorzunehmen. Um die positive Entwicklung der Brandenburgischen Hochschullandschaft fortzusetzen, bedürfe es über die Rahmenvereinbarung hinaus weitergehender Anstrengungen, so die Begründung der Fraktionen. „Neben der Planungssicherheit brauchen die Hochschulen auch eine finanzielle Perspektive, mit der sie ihre Potenziale sowie die Studienqualität optimal weiterentwickeln können.“
Die Rahmenvereinbarung sieht vor, dass die Zuweisungen für die Hochschulen für fünf Jahre festgesetzt werden, inklusive der Tarifanpassung sowie Mittel für innovative Forschungsvorhaben. Hinzu kommt die Förderung von Gründungsaktivitäten. Auf der Grundlage der Vereinbarung sollen dann 2014 mit den einzelnen Hochschulen individuelle Verträge geschlossen werden. Die Rahmenvereinbarung ist Teil des Hochschulentwicklungsplans. Zum dem Plan, der eine Marschrichtung für die Hochschulen des Landes bis zum Jahr 2025 vorgeben soll, bestehe aus Sicht der Landesrektorenkonferenz, bis auf einzelne Punkte – etwa die Hochschulfusion in der Lausitz –, kein grundsätzlicher Dissens, so Günther. Allerdings weist er darauf hin, dass die umfassenden Ziele des Plans mit einer ausreichenden Finanzierung gekoppelt werden müssten. „Wir können keine Wunder bewirken“, erklärte der Potsdamer Uni-Präsident.
Tatsächlich wird in dem aktuellen Entwurf des Entwicklungsplanes die Latte sehr hoch gelegt. So heißt es etwa zur Universität Potsdam, dass sie sich als forschungsstarke Uni fest etablieren und in ihren Profil- und Exzellenzbereichen international sichtbar und wettbewerbsfähig sein soll. Und immerhin heißt es in dem Entwurf auch: „Das Land stellt hierfür die notwendigen finanziellen Ressourcen bereit.“ Jan Kixmüller
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