zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Drohung vom Feuerlegen wahr gemacht?

Angeklagter bestreitet Brandstiftung Am Stern

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALAngeklagter bestreitet Brandstiftung Am Stern Der Kumpel belastet Manuel M.* (25) schwer. Während sich beide am 13. Juni vorigen Jahres das Fußballspiel Frankreich gegen England im Fernsehen in seiner Wohnung im Patrizierweg anschauten, sei in einem Keller des Plattenbaus ein Brand ausgebrochen. „Manuel war zwischendurch kurz weg, Bier holen. Als er zurück kam, sagte er, so jetzt habe ich ihr Feuer unter’m Arsch gemacht“, berichtet Thomas T.* (40) vor Gericht. Mit Carla C.*, der eingeheizt werden sollte, habe nicht nur Manuel im Clinch gelegen. „Ich habe das nicht weiter ernst genommen. Manuel hatte öfter solche Sprüche drauf“, erinnert sich der Zeuge. Wenig später sei allerdings das gesamte Treppenhaus verqualmt gewesen. „Ich habe nichts gemacht“, verteidigt sich der Angeklagte. Es stimme, dass er bewusste Äußerung von sich gegeben habe.Doch die sei dem Zorn auf die Mitbewohnerin entsprungen. „In die Tat umgesetzt habe ich sie nicht“ , beteuert der wegen Diebstahls, Hehlerei sowie mehrerer Verkehrsdelikte Vorbestrafte. Franca F.* (19) wohnte mit ihrem Freund damals ebenfalls in dem Haus. Gegen 22 Uhr schaute sie zufällig aus dem Küchenfenster, bemerkte Rauchschwaden. „Ich dachte erst, Carla C., die direkt unter mir wohnt, sei mit einer Zigarette eingeschlafen“, so die Auszubildende. Während sie ins Freie eilte, habe ihr Partner die Feuerwehr gerufen, danach an den Türen sämtlicher Mieter geklopft und sie von dem Brand in Kenntnis gesetzt. „Sonst ist unsere Haustür nie verschlossen. An dem bewussten Abend war sie zu. Zum Glück hatte mein Freund seinen Schlüssel dabei.“ „Ich hatte schon geschlafen. Mein kleiner Hund biss mich in den Finger, davon bin ich aufgewacht“, erzählt Carla C.* (48) „Mein Wohnzimmer war verqualmt. Meine fünf Wellensittiche sind erstickt.“ Im Hausflur habe sie kaum noch die Hand vor Augen sehen können. Später habe sie entdeckt, dass die Flammen in ihrem Keller wüteten. „Da war nichts mehr zu retten.“ Ein als Zeuge geladener Kriminaltechniker stellte fest, das Feuer müsse sich vom oberen Ende der lattenrostartigen Kellertür ausgebreitet haben. Eine konkrete Brandursache sei allerdings nicht ermittelt worden. Dem Angeklagten kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, das Feuer wirklich gelegt zu haben. Er sei deshalb vom Vorwurf der schweren Brandstiftung freizusprechen, betont der Staatsanwalt. Das Schöffengericht stimmt dem zu. (*Namen geändert.) Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })