Landeshauptstadt: Einigkeit per District
Hamburg als Vorbild des Engagements / Potsdam prüft
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Städte wie Hamburg und Gießen haben mit dem Business Improvement District (BID) bereits Erfahrungen gemacht. Und Harald Kirchfeld, Chef des Karstadt-Warenhauses in Potsdam, bestätigt aus Hamburger Erfahrung, dass ein BID eine sehr gute Sache sein kann. Ein BID ist ein räumlich begrenzter, meist innerstädtischer Bereich, in dem sich Grundeigentümer und Gewerbetreibenden mit dem Ziel zusammenschließen, das unmittelbare Umfeld zu verbessern. Ist ein Projekt beendet, kann sich der BID wieder auflösen. Um BIDs zu bilden, bedarf es allerdings eines Landesgesetzes und das gibt es in Brandenburg noch nicht.
Wolfgang Cornelius, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Innenstadt Potsdam (Agip), der eine BID-Bildung zum Beispiel für die Brandenburger Straße befürwortet, um dort in einer Gemeinschaftsaktion unter anderem das Ausgießen der Pflasterzwischenräume in Angriff zu nehmen, hat es immerhin schon geschafft, zusammen mit Potsdams Oberbürgermeister einen Termin bei Infrastrukturminister Reinhold Dellmann zu bekommen, der für eine solche Gesetzesinitiative zuständig wäre. Dellmann zeigte sich interessiert, verlangt aber im Vorfeld einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, die sich dazu bekennen soll, ob sie solche BID-Gründungen möchte. Denn ganz ohne Haken ist die Sache nicht.
Um einen Business Improvement District zu bilden, er kann nur einige Häuser, eine Straße oder ganze Stadtteile umfassen, bedarf es lediglich der Zustimmung von 15 Prozent der im BID gelegenen Grundstücksbesitzer. Widerspricht mehr als ein Drittel der Eigentümer, unterbleibt die Einrichtung. Ist der BID gegründet, muss für das anvisierte Projekt ein Konzept erarbeitet, müssen Maßnahmen und Kosten transparent und für jeden nachvollziebar veröffentlicht werden. Eine Zustimmung durch die Betroffenen ist dann nicht mehr nötig. Es sei denn, über 50 Prozent widersprechen der Maßnahme. Damit soll ausgeschaltet werden, dass Trittbrettfahrer und Verweigerer zwar von einer Umfeldverbesserung oder einem Straßenfest profitieren, sich dann aber beim Bezahlen aus der Affäre ziehen. Bei BID- Bildung und einem unwidersprochenen Projekt müssen im Nachhinein alle zahlen. Cornelius könnte sich vorstellen, dass die Stadt die Ausführung der Projekte übernimmt, Fachleute der Industrie- und Handelskammer die ordnungsgemäße Durchführung prüfen und die Stadt dann die Beiträge kassiert. Laut Cornelius richtet sich der nach der Höhe des Steueraufkommens der Grundstückseigentümer oder Einzelhändler.
Bei aller Zustimmung kann es natürlich auch sein, dass die mehrheitlich angekurbelten Maßnahmen einzelnen finanziell über den Kopf wachsen. Offenbar gibt es sehr unterschiedliche BID-Modelle. Und interessant dürfte auch die Bemerkung im Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages sein: „EU Gemeinschaftsrecht steht den hamburgischen Gesetzesvorgaben nicht entgegen Auf die Möglichkeit, dass das Gesetz oder Teile davon nach Klage Betroffener gleichwohl für verfassungswidrig erklärt werden kann, wird in dem Gesetzentwurf hingewiesen.“
Ehe es einen Antrag in der Stadtverordnetenversammlung zur BID-Bildung gibt, soll erst einmal bei denen nachgeschaut werden, die mit der Districtbildung schon gute Erfahrungen gemacht haben. Die Stadt hat sich bereit erklärt, mit Verwaltungsfachleuten, Stadtverordneten und Interessenten per Bus nach Hamburg oder Gießen zu fahren. Auch das Infrastrukturministerium hat signalisiert, dass es einen Vertreter mitschicken will. dif
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