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Kein Platz? Dieses Fahrrad soll den Verkehr behindert haben.

© privat

Landeshauptstadt: Fahrradstation kommt später

Bau von 500 Stellplätzen am Hauptbahnhof verzögert sich. Bauhof sorgt für Posse in Groß Glienicke

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Innenstadt/Groß Glienicke - Die Suche nach einem Fahrradstellplatz am Hauptbahnhof bleibt ein Geduldsspiel: Die im Parkhaus der Bahnhofspassagen geplante Fahrradstation wird später fertig als vorgesehen. Die Eröffnung im Mai sei wahrscheinlich nicht machbar, sagte Stadtsprecher Jan Brunzlow auf PNN-Anfrage. Im Parkhaus am Hauptbahnhof soll Platz für 500 Fahrräder geschaffen werden. In der Station soll es außerdem Serviceangebote wie Reparatur und Verkauf von Fahrradzubehör geben. Das Land fördert das Vorhaben.

Im September 2013 hatte die Stadt die Einrichtung und den Betrieb der Fahrradstation europaweit ausgeschrieben. Doch ein Ergebnis gibt es noch nicht. In der kommenden Woche soll es den Angaben zufolge noch ein Gespräch der Verwaltung mit den Bewerbern und den Bahnhofspassagen geben. Erst danach kann der Zuschlag erteilt werden. Die Stadt sei weiterhin sehr interessiert, dass die Fahrradstation rasch errichtet werden kann, so Brunzlow. Ein genauer Termin dafür sei jedoch derzeit nicht absehbar.

Die Verbesserung der Abstellmöglichkeiten am Hauptbahnhof ist ein wichtiger Teil der von den Stadtverordneten beschlossenen Radverkehrsstrategie. Damit soll der Radverkehransteil am Gesamtverkehr in Potsdam bis zum Jahr 2020 auf ein Drittel steigen. So will Potsdam trotz des Wachstums der Stadt Lärm und Luftverschmutzung in den Griff kriegen. Bewachte Fahrradstationen gewinnen auch deshalb an Bedeutung, weil es immer mehr teure Elektrofahrräder gibt.

Derzeit sind die Fahrradständer auf dem Vorplatz des Bahnhofs häufig überfüllt. Ursache dafür ist nicht nur, dass mehr Potsdamer das Fahrrad benutzen, sondern auch, dass dort nicht mehr fahrtüchtige Räder den Platz blockieren. Regelmäßig kontrollieren deshalb Mitarbeiter des städtischen Bauhofs die Abstellanlage, so Brunzlow. Im Zweifel werden Fahrräder mit einem Kunststoffband markiert, um beim nächsten Besuch prüfen zu können, ob sie bewegt wurden. Wenn nicht, werden sie im Fundbüro abgegeben oder verschrottet. Wie viel Zweiradschrott in Potsdam anfällt, wird jedoch nicht erfasst. Im vergangenen Jahr sind etwa 100 Räder im Fundbüro gelandet. Darin enthalten sind auch Fahrräder, die verkehrswidrig in der Stadt abgestellt waren. Weitere 50 hat die Polizei im Fundbüro im Stadthaus abgegeben.

Die Aktivitäten des Bauhofs bekam kürzlich auch ein Schüler aus Groß Glienicke zu spüren. Er fährt täglich mit dem Bus zum Gymnasium nach Potsdam, zur Haltestelle in der Seepromenade fährt er mit dem Rad. Am Fahrradständer dort ist Platz für zwei Räder. Am Freitagmorgen war der Ständer voll. Der 13-Jährige schloss sein Rad deshalb an einem nahen Verkehrsschild an. Als er am Nachmittag zurückkehrte, fand er an seinem Rad eine Mitteilung des Bauhofes. Im Format A4, laminiert und mit Klebeband befestigt wurde er aufgefordert, sein Zweirad zu entfernen – andernfalls werde das „Fahrrad beräumt“. Vier Ausrufezeichen sollten der Anweisung wohl Nachdruck verleihen. Fahrräder dürften nicht an Lampenmasten oder Verkehrszeichen angeschlossen werden, hieß es auf der Warnung. Das Rad blockiere den öffentlichen Verkehrsraum. Der Vater des Jungen meldete sich daraufhin bei den PNN. Die Drohung habe keine Rechtsgrundlage, sagte der Groß Glienicker. Wenn die Stadt das Fahrradschloss aufbrechen lasse, sei das Sachbeschädigung.

Auf Nachfrage widerspricht die Stadtverwaltung dem Schreiben teilweise. Grundsätzlich sei es nicht verboten, Fahrräder an Laternen oder Verkehrsschildern anzuschließen, solange dies keine Gefährdung oder Behinderung darstelle, so Stadtsprecher Brunzlow. Rechtsgrundlage sei die Straßenverkehrsordnung. Ragen Teile des Fahrrads in die Fahrbahn oder den Radweg, wird eine Beseitigung des Fahrrads verlangt, so Brunzlow. Dies gelte auch dann, wenn die verbleibende Gehwegbreite es Fußgängern nicht mehr ermögliche, den Weg zu nutzen. Im konkreten Fall sei das offenbar vor Ort so entschieden worden. Wenn es keine freien Fahrradständer an Bushaltestellen gebe, sollten Fahrräder so abgestellt werden, dass eine Gefährdung oder Behinderung ausgeschlossen ist. Werde das Fahrrad nicht innerhalb einer Frist abgeholt, kommt es in Fundbüro. Kosten entstehen dadurch nicht. „Allerdings muss ein neues Fahrradschloss besorgt werden“, so Brunzlow.

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