Landeshauptstadt: Fax mit Folgen
Verwaltung wollte Werben eines Wettvermittlers verhindern und kassierte Niederlage im Eilverfahren
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Verwaltung wollte Werben eines Wettvermittlers verhindern und kassierte Niederlage im Eilverfahren Die Vorfälle um die Deutschen Triathlonmeisterschaften könnten ein juristisches Nachspiel haben. Die Stadtverwaltung, Bereich Gewerbeangelegenheiten, untersagte dem Berliner Sportwettenvermittler Digibet weniger als 24 Stunden vor Beginn der Wettkämpfe „das Veranstalten, Vermitteln, Durchführen und Bewerben von Sportwetten“ im Bereich der Meisterschaften. Das Unternehmen übernahm kurzfristig am 10. Juni die Hauptfinanzierung der Titelkämpfe, sieben Tage später teilte die Stadt per Fax den entsprechenden Wortlaut mit. Nach PNN-Informationen wurde die Verwaltung durch einen Brief aus einem Landesministerium zu dieser Maßnahme aufgefordert. Hintergrund ist das staatliche Wettmonopol, das nach diversen Gerichtsentscheidungen zu kippen droht. Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich die Behörden aufgefordert, von Sofortschließungen bei Wettanbietern Abstand zu nehmen und will im Sommer ein Grundsatzurteil dazu sprechen. In einem Staatsvertrag haben sich die Bundesländer untereinander ausgemacht, dass die 16 Landesgesellschaften des Toto-Lotto-Blocks alleinige Anbieter von Glücksspielen sind. Außer Pferdewetten, die nicht reguliert sind, darf nur die Toto-Lotto-Tochter oddset Sportwetten anbieten. Oddset setzte im Vorjahr 480 Millionen Euro um. Die vier privaten Wettanbieter, geschätzter Umsatz mit Sportwetten von 500 Millionen Euro, darunter Digibet als Hauptsponsor der Meisterschaft, besorgten sich kurz vor der Wende noch eine DDR-Lizenz. Stunden vor der Deutschen Triathlon- Meisterschaft am Sonnabend erwirkte das Unternehmen einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Potsdam, das die Geschäfte von Digibet auf der Meisterschaft unter der Auflage, dass die „Darstellung und Erläuterung der Durchführung von Sportwetten sowie Abgabe von Tipps gegenüber Jugendlichen unter 16 Jahren nicht erlaubt ist“. In der Begründung der Richterin heißt es, dass das Unternehmen gewichtige Argumente gegen die Vereinbarkeit des Wettmonopols mit der gesetzlich verankerten Europäischen Dienstleistungsfreiheit vorgetragen hat. Die Abwägung der Richterin hat laut Urteilsbegründung ergeben, dass der Sponsoringvertrag durch das ausgesprochene Verbot der Verwaltung in Frage gestellt sei. Brisant am Verbot der Stadt: das Fax an Digibet wurde am Freitag 15.09 Uhr abgeschickt. Danach sei laut Digibet- Rechtsberater Markus Maul keiner der Verwaltung mehr ans Telefon gegangen. Der Präsident des Verbandes Europäischer Wettunternehmer wundert sich über die Vorgehensweise der Verwaltung, die das persönliche Gespräch nicht gesucht habe und auch die Ordnungsverfügung nicht formell zugestellt habe. Stein des Anstoßes war nach PNN-Informationen auch eine Pressemitteilung von Digibet, in der mitgeteilt wurde, dass bis kurz vor dem Start auf den Sieger der Rennen gesetzt werden kann. Dies sei laut Markus Maul in der Tat rechtlich nicht zulässig. Digibet stellte daraufhin die Terminals zur Präsentation und Werbung auf dem Luisenplatz auf. Digibet will die Sache nun auf sich beruhen lassen und keine weiteren Schritte unternehmen. Die Stadt hat jedoch das Recht innerhalb von 14 Tagen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Beschwerde einzulegen. Bis jetzt bleibt sie auf den Verfahrenskosten sitzen. Eine Stellungnahme war gestern nicht zu erreichen.
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