Aus dem GERICHTSSAAL: Florian im Doppelrausch
Mit Alkohol und Cannabis im Blut gegen die Polizei
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Aus dem GERICHTSSAALMit Alkohol und Cannabis im Blut gegen die Polizei Florian F. (24, Name geändert) sieht aus wie ein Musterschüler. Sauber gekleidet, ordentlich frisiert und sittsam auf der Anklagebank sitzend, käme auf den ersten Blick niemand auf die Idee, der junge Mann sei bereits wegen fahrlässiger Tötung, mehrerer Diebstähle, Erschleichens von Leistungen in 16 Fällen sowie gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung mit Justitia kollidiert. Ist Florian nüchtern, ist er tatsächlich der liebe Junge von nebenan. Trinkt er allerdings Alkohol, raucht dazu noch Haschisch, schlägt der Potsdamer über die Stränge – so sehr, dass er hinterher oft nicht mehr weiß, was er im Rausch verbockt hat. So auch am 30. April 2004, gegen 22 Uhr. An diesem Tag zog der Einzelhandelskaufmann in spe mit zwei Kumpels durch die Gegend, machte mal an diesem, mal an jenem Kiosk Halt. Irgendwann kriegten sich seine Freunde in die Haare, diskutierten erst lautstark miteinander, schubsten und rangelten sich später. Eine zufällig vorbeikommende Polizeistreife trennte die Streithähne, wurde danach laut Anklage unvermittelt von dem bis dato unbeteiligten Florian F. geschlagen, getreten sowie mit Ausdrücken in der Fäkalsprache bedacht. Von all dem will der Potsdamer nichts mehr wissen. „Ich ahnte allerdings, dass irgend etwas passiert sein müsse, als ich am nächsten Morgen in der Zelle aufgewacht bin“, so der wegen Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte Angeklagte. „Der Mann lief an mir vorbei, trat dann gegen meinen Oberschenkel, so, als ob er einen Ball ins Tor schießen wollte“, erinnert sich Ivonne Sch. (22) im Zeugenstand. Die Polizeibeamtin erlitt durch den Angriff ein handflächengroßes Hämatom am rechten Oberschenkel, war knapp drei Wochen dienstunfähig. Während der Fahrt in den Gewahrsam habe Florian F. sehr stark unter Stimmungsschwankungen gelitten. „Mal waren wir seine Freunde, mal die größten Idioten. Mich hat er beispielsweise als Hure bezeichnet“, so die Zeugin. Florian F. habe sich in jener Nacht in einem Doppelrausch befunden, führte Rechtsmediziner Dr Jörg Semmler aus. Allein der gemessene Blutalkohol von maximal 2,47 Promille zum Tatzeitpunkt schließe verminderte Schuldfähigkeit nicht aus. Das Urteil: Sechs Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, wegen fahrlässigen Vollrausches. Hoga
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