Schulen in Potsdam: Freie Schulen verlieren Klage auf Zuschüsse
Die Hoffnung der freien Schulen auf höhere Betriebskostenzuschüsse durch das Land Brandenburg ist getrübt. Wie am Montag bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Potsdam am vergangenen Freitag eine Klage der Potsdamer Hoffbauer-Stiftung abgewiesen.
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Die Hoffnung der freien Schulen auf höhere Betriebskostenzuschüsse durch das Land Brandenburg ist getrübt. Wie am Montag bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Potsdam am vergangenen Freitag eine Klage der Potsdamer Hoffbauer-Stiftung abgewiesen. Das Gericht hatte unter anderem geprüft, ob und in welcher Form die Beiträge zur Unfallversicherung sowie Tarifanpassungen bei der Berechnung der Zuschüsse zu berücksichtigen sind. Außerdem wurde geprüft, ob die für öffentliche Schulen vorgesehenen Kosten für die Vertretungsreserve in Höhe von drei Prozent eine maßgebliche Grundlage für die Berechnung bilden können. Bedeutsam ist die Entscheidung, weil es sich um ein Musterverfahren handelt – landesweit gibt es 159 vergleichbare. Die genaue Bedeutung des Urteils wird jedoch erst feststehen, wenn mögliche Berufungsverfahren abgeschlossen sind und die Urteilsbegründung im Wortlaut vorliegt, teilte das Bildungsministerium Montag mit. Die Hoffbauer-Stiftung, die unter anderem das Gymnasium Hermannswerder betreibt, werde das Urteil anfechten, sagte Vorstandsvorsitzender Frank Hohn den PNN. Das Gericht habe die Revision wegen des komplexen Sachverhalts ausdrücklich zugelassen.
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