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Auf ihrer 4. Montagsdemo forderten die Demonstranten gestern am Groß Glienicker See ein freies Ufer. Am Seeblick 1 kündigten sie die Fortsetzung der Proteste an. Wir kommen wieder, so die Sprechchöre.

© Andreas Klaer

Von Sabine Schicketanz und Günter Schenke: „Freies Ufer“ lässt nicht locker

Bis zu 150 Groß Glienicker demonstrierten / Ufer-Sperren aus Flatterbändern, Betonteilen und Gestrüpp

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Groß Glienicke - Der Uferstreit in Groß Glienicke geht unvermindert weiter. Bis zu 150 Menschen nahmen gestern trotz Regens an der „4. Montagsdemo“ teil. Die kleine Straße Am Seeblick war teilweise schwarz vor Menschen. Am Haus Nummer 1 forderten sie in Sprechchören den freien Durchgang.

Der Eigentümer Am Seeblick 1 war der erste, der den freien Durchgang abgesperrt hatte. Nach dem Verwaltungsgerichtsurteil im vergangenen Jahr errichtete er im Landschaftsschutzgebiet einen Zaun, gegen den die Stadtverwaltung eine Beseitigungsverfügung erließ. Nachdem das Verwaltungsgericht diese Anordnung für rechtens befand, türmte der Anrainer Gestrüpp auf, um den Durchgang zu unterbinden. An anderen Grundstücken wie an der Seepromenade 65 und Dorfstraße 1c befinden sich Flatterbänder und sogar Betonplatten auf dem Weg.

Der Initiator der Bürgerinitiative, Stadtverordneter Andreas Menzel (Bündnis 90 / Die Grünen), verspricht sich von dem Protest eine juristisch abgesicherte Lösung für das freie Ufer. „Wenn sichtbar wird, dass so viele Leute den gültigen Bebauungsplan unterstützen, darf das die Gerichte nicht kalt lassen.“

Nur wenige Tage lang waren am umkämpften Uferweg keine Barrieren aufgebaut: Gestern kündigte nach PNN-Informationen ein Anrainer an, den Weg auf seinem Grundstück Am Park 4/4a zu sperren. Statt auf dem ehemaligen Mauerweg sollen Spaziergänger dann am Ufer entlang laufen. Die Forderung des Anrainers: Er will den Weg in Richtung See verlegen, die Verhandlungen mit der Stadt Potsdam darüber laufen seiner Meinung nach offenbar nicht schnell genug.

Nach wie vor waren Wachleute mit Hunden im Einsatz. Die Sperrbänder sind teilweise heruntergetreten. Die jeweiligen Anrainer hatten zunächst den Weg über ihre Grundstücke mit Pflanzungen und Erdwällen verbarrikadiert. Diese mussten sie nach entsprechenden Gerichtsbeschlüssen zugunsten der Stadtverwaltung aber entfernen. Dem Flatterband jedoch scheint juristisch nicht beizukommen sein. „Die Bedrohung durch die neuen Sperrungen bleibt, ob nun Flatterband oder Dornenhecke“, sagte ein Demonstrant. Menzel hat angekündigt, gegen die Flatterbänder vor Gericht zu gehen. Seiner Auffassung nach existiert ein Betretungsrecht, da das Seeufer ein Landschaftsschutzgebiet ist. Menzel beruft sich außerdem auf § 22 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes, dass jeglichen Eingriff in die Schutzzone verbiete.

Der rund 2,5 Kilometer lange Uferweg verläuft auf dem ehemaligen Postenweg der DDR-Grenzer. Bereits am 22. Februar 1990 erklärte der Gemeinderat des damals noch selbständigen Ortes den Mauerstreifen zur Uferpromenade und zum Landschaftsschutzgebiet. Der Uferweg ist im gültigen Bebauungsplan vorgesehen, jedoch formell nicht öffentlich gewidmet. Um dies nachzuholen, verhandelt die Stadt mit den rund 40 Anrainern. Jeder einzelne müsste einer Widmung zustimmen. Bisher sind laut Stadtverwaltung drei Verträge unterzeichnet.

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