Landeshauptstadt: Fremdenverkehrsabgabe gegen Parkeintritt
SPD und Linke haben Entwurf zur Gesetzesänderung vorgelegt
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Sanssouci - Das Land hat den ersten Schritt zur Vermeidung eines Pflichteintritts für den Park Sanssouci getan: Die Regierungsfraktionen von SPD und Linken haben sich jetzt auf einen Entwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Brandenburg geeinigt, um der Stadt Potsdam die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe zu ermöglichen.
Wie berichtet muss die Stadt ab 2014 aus diesen Einnahmen jährlich eine Million Euro an die Schlösserstiftung abführen, die damit einen Teil des Pflegedefizits in den Welterbeparks und -gärten ausgleichen will. Andernfalls wird ab 2014 der Pflichteintritt in Höhe von 2,50 Euro im Park Sanssouci eingeführt – so hatte es der Stiftungsrat, der sich aus Vertretern des Bundes sowie der Länder Berlin und Brandenburg zusammensetzt, im Mai beschlossen.
Voraussetzung ist allerdings die Änderung des KAG. Denn bislang dürfen Kommunen eine Fremdenverkehrsabgabe nur dann erheben, wenn die Zahl ihrer jährlichen Besucher siebenmal höher liegt als ihre Einwohnerzahl. Für Potsdam greift diese Regelung trotz steigender Gästezahlen nicht – die Steigerungen werden durch das Bevölkerungswachstum der Stadt wieder aufgefressen.
SPD und Linke wollen die Beschränkung nun ganz aufheben. Ihr Entwurf für die KAG-Änderung sieht vor, dass Gemeinden für die „Tourismuswerbung und für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Tourismuszwecken bereitgestellten Einrichtungen einen Tourismusbeitrag erheben“ können. Zahlen müssen ihn Personen und Unternehmen, die Vorteile vom Tourismus haben. Im Unterschied zur umstrittenen Bettensteuer werden so nicht nur die Hotels zur Kasse gebeten, sondern unter anderem auch Gastronomen und Einzelhändler. Das Gesetz, so es vom Parlament beschlossen wird, soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Die Stadt hat dann bis zum 30. Juni 2013 Zeit, eine entsprechende Satzung zu beschließen. pee
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