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Landeshauptstadt: Gasrechnung nicht korrekt berechnet Fernwärmeversorger muss an Kunden zahlen

Potsdamer Kunden des Fernwärmeversorgers Danpower können sich möglicherweise Hoffnung auf eine geringe Rückzahlung aus ihren Gasrechnungen aus dem Jahr 2010 machen. Vor dem Potsdamer Landgericht konnte ein Kläger aus Groß Glienicke einen Teilerfolg verbuchen.

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Potsdamer Kunden des Fernwärmeversorgers Danpower können sich möglicherweise Hoffnung auf eine geringe Rückzahlung aus ihren Gasrechnungen aus dem Jahr 2010 machen. Vor dem Potsdamer Landgericht konnte ein Kläger aus Groß Glienicke einen Teilerfolg verbuchen. Er hatte von dem in Potsdam ansässigen Unternehmen eine Rückerstattung in Höhe von 1472 Euro aus dem Rechnungen der Jahre 2008 bis 2010 gefordert. Das Unternehmen habe den Preis nicht korrekt berechnet, so der Vorwurf.

Nun kann sich der Kläger über eine Rückzahlung von gut 120 Euro freuen. „Das Landgericht hat geurteilt, dass die von der Firma Danpower gegenüber dem Kläger für das Jahr 2010 ausgesprochene Preisanpassung unwirksam ist“, so Gerichtssprecherin Kathrin Reiter. Die Preiserhöhung habe sich am Preis für leichtes Heizöl orientiert, obwohl Danpower seit 2010 Erdgas bezog, das nicht an den Preis für Heizöl gebunden war.

Allerdings hat die Entscheidung für den Kläger teure Konsequenzen: Denn Recht bekam der Groß Glienicker nur in Bezug auf eines von zwölf Quartalen. In allen anderen habe das Unternehmen den Preis korrekt berechnet. Deswegen muss der Kläger nun anteilig 91 Prozent der Prozesskosten übernehmen. Ein Betrag, der die 120 Euro übersteigen dürfte.

Danpower-Geschäftsführer Sven Schmieder sieht sich deshalb auch etwas als Gewinner. „Wir können mit dem Urteil leben“, so Schmieder. Hinter der fehlerhaften Abrechnung habe kein böser Wille gesteckt. Bei den vielen Tausend Abrechnungen, die das Unternehmen anfertige, könne auch mal ein Fehler passieren. Angst vor einer Klagewelle gebe es deshalb nicht. Rechnungen wie die vom Gericht gerügte seien jahrzehntelang korrekt gewesen, als der Gaspreis fest an den Ölpreis gekoppelt war. Das änderte sich erst aufgrund eines Grundsatzurteils. Aus der Zeit der Umstellung resultiere der Rechtsstreit, so Schmieder. In anderen Fällen habe das Unternehmen Recht bekommen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Danpower will den Inhalt nun prüfen. Schmieder geht jedoch nicht davon aus, dass sein Unternehmen noch Rechtsmittel einlegt. „Bei 120 Euro ist das nicht angebracht“, sagte er den PNN. Warum es zu dem Fehler gekommen ist, will das Unternehmen intern analysieren. Unklar sei noch, wie viele Potsdamer Kunden betroffen seien. Danpower beliefert nach eigenen Angaben Kunden in 150 Städten und Gemeinden in Deutschland mit Fernwärme und versorgt so etwa 220 000 Haushalte. In Potsdam hat die Firma Privatkunden in der Innenstadt und in Groß Glienicke. Außerdem beliefert Danpower auch den RBB sowie den Filmpark in Babelsberg. Marco Zschieck

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