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HINTERGRUND: GdP: „Revierpolizisten hätten gereicht“

Massiver Einsatz der PolizeiDie Polizei war am Samstag im Großeinsatz. Gegen den Aufmarsch der rechtsextremistischen NPD waren mehrere Demonstrationen angemeldet.

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Massiver Einsatz der Polizei

Die Polizei war am Samstag im Großeinsatz. Gegen den Aufmarsch der rechtsextremistischen NPD waren mehrere Demonstrationen angemeldet. Die Polizei beorderte daher 2000 Beamte nach Potsdam, darunter Einsatzhundertschaften auch aus anderen Bundesländern mit 1500 Beamten. Die Polizeiführung setzte auf absolute Deeskalation und wollte Ausschreitungen unterbinden. Der massive Personaleinsatz wurde auch mit Krawallen im Jahr 2004 begründet, als 350 Rechtsextremisten durch Potsdam marschierten und 1200 Beamte im Einsatz waren. Auf der Breiten Straße und der Langen Brücke standen damals brennende Mülltonnen als Barrikaden gegen die Neonazis. 21 Beamte wurden verletzt.

Die Kritik der Gewerkschaft

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert, die Politik habe Einfluss genommen, damit die Polizei die Blockaden des NPD-Aufzugs nicht räumt und das Versammlungsrecht nicht durchsetzt. GdP-Landeschef Andreas Schuster sagte, es sei unnötig gewesen, mehr als 1900 Polizisten samt sechs Wasserwerfern aus anderen Bundesländern zu holen. „Eigentlich könnte Brandenburg auf Grundlage der tatsächlichen politischen Vorgaben einen solchen Einsatz mit Revierpolizisten absichern. Das spart Brandenburg mehrere Hunderttausend Euro.“ Beamte aus anderen Bundesländern hätten gesagt, „dass sie keinen Bock mehr darauf haben, nach Brandenburg zu kommen, wo rechtliche Vorgaben außer Kraft gesetzt werden“.

Was das Innenministerium sagt

„Die starke Präsenz der Polizei war ein wesentliches Element des erfolgreichen Deeskalationskonzepts. Ein friedlicher Verlauf der Versammlungen in Potsdam wurde gewährleistet“, so Ministeriumssprecher Ingo Decker. Spontanversammlungen seien auf Basis des Versammlungsrechts bewertet, die polizeilichen Entscheidungen nach gründlicher rechtlicher Prüfung und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit getroffen worden. „Rechtliche Vorgaben wurden in keiner Weise außer Kraft gesetzt“, so Decker. „Die Idee, Großlagen wie diese mit Revierpolizisten abzusichern, kann nicht ernst genommen werden – zumal vor dem Hintergrund der Ausschreitungen in Potsdam im Jahr 2004.“ Bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft lagen am Montag keine Strafanzeigen wegen des verhinderten Neonazi-Aufmarschs vor.axf/HK

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