Stiftung für die Lindenstraße in Gründung: Gedenkstätte kommt ab 2016 in Stiftungshand
Potsdam - Der Beschluss der Stadtverordneten ist vor fast drei Jahren gefallen – umgesetzt ist die Gründung einer Stiftung für die Gedenkstätte Lindenstraße 54/55 bislang aber nicht. Die Stiftung soll unter anderem den Betrieb der Gedenkstätte ermöglichen.
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Potsdam - Der Beschluss der Stadtverordneten ist vor fast drei Jahren gefallen – umgesetzt ist die Gründung einer Stiftung für die Gedenkstätte Lindenstraße 54/55 bislang aber nicht. Die Stiftung soll unter anderem den Betrieb der Gedenkstätte ermöglichen. Die Stadt Potsdam und das Land Brandenburg sollen dafür jeweils 300 000 Euro pro Jahr zahlen, heißt es in dem im Januar 2013 beschlossenen Antrag des Oberbürgermeisterbüros. Seitdem wird hinter den Kulissen verhandelt. Mit einem Ergebnis rechnet die Stadt zum Jahreswechsel, wie Sprecher Jan Brunzlow auf PNN-Anfrage sagte.
Die Finanzierungsvereinbarung zwischen Stadt und Land sei bereits unterzeichnet, sagte der Stadtsprecher. Auch von der Stiftungs- und der Kommunalaufsicht gebe es bereits grünes Licht. „Daher wird die Stiftungsurkunde in den nächsten Tagen unterzeichnet“, sagte Brunzlow. Für das Inkrafttreten sei noch eine weitere Genehmigung seitens des Landes nötig. „Wir gehen davon aus, dass es in absehbarer Zeit zum Start der Stiftung kommen wird“, bestätigte auch Stephan Breiding, Sprecher des brandenburgischen Kulturministeriums, den PNN. Die jährlichen 300 000 Euro für die Gedenkstätte haben sowohl auf Stadt- als auch auf Landesseite bisher schon bereit gestanden: Die Mittel seien teilweise bereits für Projekte ausgereicht worden, wie beide Sprecher betonten. Als Grund für die lange Bearbeitungszeit nannte Brunzlow, dass eine umfangreiche Inventarliste für das Haus erstellt werden musste – das sei Voraussetzung dafür, dass das Haus wie geplant vom Kommunalen Immobilienservice (Kis) ins Vermögen der Stiftung übergeben werden kann.
In dem 1734 errichteten Backsteinbau in der Lindenstraße tagte unter anderem während der Nazi-Diktatur das sogenannte Erbgesundheitsgericht, das mehr als 4000 Menschen zur Zwangssterilisation verurteilte. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges nutzte erst der sowjetische Geheimdienst das Gebäude, von 1952 bis 1989 war es dann Untersuchungsgefängnis der DDR-Staatssicherheit. Experten gehen von mehr als 6200 Häftlingen in dieser Zeit aus, davon 900 Frauen.
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