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Geflügelpest erreicht Potsdam: Ab Mittwoch gilt Stallpflicht für Geflügel
Bei einem toten Kranich wurde die Vogelgrippe nachgewiesen. Weitere Fälle werden untersucht. Die Stadt Potsdam ordnet Stallpflicht an. Was das für Geflügelhalter bedeutet.
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Im Potsdamer Stadtgebiet wurde ein an dem Vogelgrippevirus verendeter Kranich gefunden. Damit sei der erste Fall der aktuellen Geflügelpest in Potsdam bestätigt, meldete die Stadtverwaltung am Dienstagnachmittag.
Das zuständige Umwelt- und Landwirtschaftsministerium habe eine Stallpflicht angeordnet, die ab Mittwoch (29. Oktober) für Geflügel im gesamten Stadtgebiet gilt. Die Stadt werde dazu eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Neben der Pflicht, Geflügel in Ställen oder Volieren unterzubringen, dürfen bis auf Weiteres keine Geflügelausstellungen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen stattfinden.
„Derzeit werden weitere verendete Wildvögel geborgen und untersucht“, sagte Potsdams Amtstierarzt Guido Schielke. Es bestehe zunehmend eine Gefahr der Ansteckung auch für Hausgeflügel. Die Stallpflicht sei daher eine notwendige Vorsichtsmaßnahme, um eine Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern. Verdachtsfälle auf Erkrankungen seien umgehend dem Veterinäramt zu melden, sagte Schielke. „Entscheidend ist jetzt, dass alle Halterinnen und Halter die Sicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten.“
Für Geflügelhalter gelte jetzt, dass direkte und indirekte Kontakte zwischen ihrem Hausgeflügel und Wildvögeln unbedingt verhindert werden sollten. Außerdem sei Stallkleidung zu tragen und auf sorgfältige Hygiene zu achten. „Unnötige Kontakte durch Personen oder Tiere sind zu vermeiden“, teilt das Veterinäramt mit.
Die Allgemeinverfügung wird am 29. Oktober veröffentlicht und ist unter www.potsdam.de/amtsblatt abrufbar. Wichtige Details für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind in einem Merkblatt vom Veterinäramt Potsdam zusammengestellt worden – online zu finden unter www.potsdam.de/veterinaerwesen. Wer tote Wildvögel findet, sollte diese dem Veterinäramt melden, per E-Mail an veterinaerwesen@rathaus.potsdam.de, telefonisch unter (0331) 289 1817.
Mehr als 50 Geflügelhalter gibt es nach früheren Informationen im Beobachtungsgebiet des Potsdamer Veterinäramtes. Zu diesem Gebiet zählen die Stadtteile und Bereiche Potsdam-West, Wildpark, Nattwerder, Grube, Brandenburger Vorstadt, Eiche, Golm, Innenstadt, Jägervorstadt, Teile der Nauener Vorstadt, Park Sanssouci, Zentrum Ost, Hermannswerder, Teltower Vorstadt, Templiner Vorstadt, Waldstadt II und Forst Ravensberge. In dem Gebiet gelten weitere Beschränkungen für Geflügelhaltungen.
Stallpflicht gilt auch im Landkreis Teltow-Fläming
Auch der Landkreis Teltow-Fläming meldete am Dienstag den Ausbruch der Geflügelpest. Deshalb gilt dort ebenfalls ab 29. Oktober eine Stallpflicht für Geflügel. In vier Orten seien die hochpathogenen aviären Influenza-Viren (HPAIV) bei Wildvögeln nachgewiesen worden. Zudem gebe es zahlreiche weitere Verdachtsfälle, teilte die Kreisverwaltung mit.
Seit der vergangenen Woche ist besonders Brandenburg von der Ausbreitung der HPAIV-Viren betroffen. Zuerst wurden mehr als 1000 tote Kraniche an den Zugvogelrastplätzen Linumer Teiche in Ostprignitz-Ruppin gemeldet. Seither wurden mehrere Großbestände vom Geflügelhaltern getötet, da dort die Geflügelpest nachgewiesen wurde. Betroffen sind Gänse, Hühner und Enten.
Erkranktes Geflügel zeigt je nach Tierart leichte bis schwere Erkrankungen mit Abgeschlagenheit, Rückgang der Futter- und Wasseraufnahme sowie der Legeleistung. Es kommt zu Atemproblemen, Durchfall bis hin zu gehäuften Todesfällen.
Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt (SPD) hatte am Dienstag gesagt, dass sie wegen der Vogelgrippe zeitnah mit einer brandenburgweiten Stallpflicht rechne.
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