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Das ehemalige Kasernen-Gelände in Krampnitz.

© A. Klaer

Urteil für geplantes Baugebiet: Gericht bestätigt Krampnitz-Satzung

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Entwicklungssatzung der Stadt für die ehemalige Kaserne Krampnitz grundsätzlich bestätigt. Eine Absage gibt es aber für die „Schöne Aussicht“

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Fahrland - Teilerfolg auf beiden Seiten in Sachen Krampnitz: Die Entwicklungssatzung der Stadt für das geplante neue Stadtviertel in der Kaserne Krampnitz hat grundsätzlich Bestand. Gleichzeitig hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg am gestrigen Montag aber die Herausnahme der Flächen für die sogenannte „Schöne Aussicht“ am Aasberg verfügt. Dort hatte die Stadt eigentlich hochpreisigere Wohnhäuser vorgesehen, die zur Refinanzierung der Entwicklungsmaßnahme beitragen sollten. Gegen die Entwicklungssatzung geklagt hatten Bauern und Anlieger, deren Grundstücke im Gebiet der Satzung liegen, und die TG Potsdam, die sich derzeit noch mit dem Land über die Eigentumsverhältnisse in Krampnitz streitet.

Die Stadt wertete das Urteil, das das Gericht nach gut vierstündiger Beratung verkündete, als Erfolg. Die Entscheidung hinsichtlich der „Schönen Aussicht“ sei absehbar gewesen, sagte Stadtentwicklungschef Andreas Goetzmann den PNN. Ein Aus für die Entwicklungspläne bedeute sie nicht. Die Stadt müsse nun aber überlegen, wo und wie sie auf dem Kasernenareal Ersatz für die dadurch verlorene Wohnfläche finden kann. Bei der in der Entwicklungssatzung vorgesehenen Bebauung handele es sich aber ohnehin nur um eine vorläufige Planung. Der Verlust der „Schönen Aussicht“ sei nicht „bestimmend für die Entwicklungsmaßnahme“, sagte auch Bernd Nicke vom städtischen Entwicklungsträger. Man gehe davon aus, dass man im vom Land genehmigten Finanzierungsrahmen bleiben werde, sagte Bürgermeister Burkhard Exner (SPD).

Bilanz fiel gemischt aus

Die Bilanz auf Klägerseite fiel gemischt aus: Christiane Columbus, die Anwältin der Anlieger, sprach von einem „wichtigen Teilerfolg“. Auf dem vom Gericht herausgenommenen Gebiet der „Schönen Aussicht“ befinden sich die Grundstücke von zwei der von ihr vertretenen sechs Mandanten. Für die Grundstücke der vier anderen Mandanten, unter anderem am Krampnitzseeufer, ist die Entwicklungssatzung aber weiterhin aktuell. Die Stadt hatte in der Vergangenheit mit Enteignung als letzter Option gedroht, sollten die Anrainer nicht kooperieren. Columbus sprach am Montag aber von einer vorsichtigen Entspannung des Verhältnisses zwischen Anrainern und Stadt: „Wir haben das Gefühl gehabt, dass wir durch dieses Verfahren wieder besser mit der Stadt im Gespräch sind.“ Nach PNN-Informationen hatte der abgewählte Baudezernent Matthias Klipp (Grüne) mit seinem Auftreten gegenüber Krampnitz-Anrainern für viel Verbitterung gesorgt.

Mit Enttäuschung nahm der von der TG Potsdam beauftragte Rechtsanwalt Karl-Josef Stöhr das Urteil auf: „Wir werden das Urteil prüfen und dann entscheiden, ob wir Rechtsmittel einlegen“, sagte er den PNN. Die Einlegung von Rechtsmitteln behielt sich auch Rechtsanwältin Columbus vor. Das Oberverwaltungsgericht hat eine Revision zwar nicht zugelassen, gegen diese Entscheidung kann aber Beschwerde eingereicht werden.

Dass das Gericht nur einen Teil der Satzung, nicht aber die komplette Satzung für nichtig erklärt hat, begründete Richterin Merz unter anderem mit den Abwägungen zum Landschaftsschutz. Wie berichtet hatte ein Vertreter des Landesumweltministeriums im Prozess die Pläne nicht nur für die „Schöne Aussicht“, sondern auch für einen Uferweg, die Seeterrasse und die Hafenanlage als nicht vereinbar mit dem Schutzstatus des Gebietes bewertet. Das Gericht kam indes zu einer anderen Einschätzung: Zwar sei bei den Flächen am Krampnitzsee das Allgemeinwohl „nicht ganz so gewichtig“ wie bei anderen Flächen – dort ist keine Wohnnutzung geplant. Es stehe aber keineswegs fest, dass sich die in der Satzung geplante Nutzung nicht doch gegen Naturschutzbelange durchsetzen werde. Auch dem von Klägerseite angeführten Argument, dass die Umsetzung der Entwicklungssatzung finanziell auf der Verwirklichung der „Schönen Aussicht“ beruhe, folgte das Gericht nicht. Es blieb daher bei einer Teilnichtigkeitserklärung.

Stadtviertel mit rund 1700 Wohnungen

Die Stadt plant in Krampnitz bekanntlich auf rund 150 Hektar Fläche – ohne die „Schöne Aussicht“ sind es sechs Prozent weniger – ein neues Stadtviertel mit rund 1700 Wohnungen. Sie geht von einem Investitionsvolumen von 680 Millionen Euro aus. Die Pläne sollen innerhalb von zehn Jahren verwirklicht werden.

Ein Problem sind aber die teils ungeklärten Eigentumsverhältnisse. So streiten sich das Land Brandenburg und die TG Potsdam derzeit juristisch um die Rückabwicklung der Kaufverträge. Die 2010 bekannt gewordenen dubiosen Hintergründe zum Verkauf von Krampnitz – an eine wiederum andere Firma – waren seinerzeit zur politischen Affäre geworden, ein Untersuchungsausschuss des Landtages versuchte dreieinhalb Jahre lang, die Vorgänge aufzuklären. Durch die Rechtsstreitigkeiten ist das Entwicklungsprojekt im Zeitverzug: Ursprünglich sollte es bereits 2014 losgehen.

Mit Erleichterung konnte der Fahrländer Bauer Ernst Ruden das Urteil am Montag aufnehmen: Denn seine rund elf Hektar Fläche liegen auf der nun herausgenommenen „Schönen Aussicht“. Ruden hatte zuvor gegenüber den PNN betont, dass die Flächen für seinen Familienbetrieb existenziell seien: Dort befinde sich unter anderem das Winterquartier für seine Rinder. Erfreut reagierte auch der frühere Grüne-Stadtverordnete Andreas Menzel: Er sehe sich in seinen Bestrebungen für den Schutz des Landschaftsschutzgebietes bestätigt.

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