Lob für Potsdamer Lösung: Gesundheitskarte für Flüchtlinge als Vorbild
Das Land Brandenburg ist bislang zufrieden mit dem Verlauf der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Potsdam. Zwar habe in der Mark nur die Landeshauptstadt die Karte zum 1.
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Das Land Brandenburg ist bislang zufrieden mit dem Verlauf der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Potsdam. Zwar habe in der Mark nur die Landeshauptstadt die Karte zum 1. Juli eingeführt, heißt es in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Christoph Schulze (BVB/ Freie Wähler). Mittlerweile hätten aber auch die Landkreise Oberhavel und Teltow-Fläming sowie die kreisfreie Stadt Cottbus ihren Beitritt zur Rahmenvereinbarung erklärt. Mit weiteren Kreisen seien die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. Dennoch gebe es immer noch Bedenken einiger Kreise, dass es zu einem Missbrauch der Karte und finanziellen Risiken für die Kommunen kommen könne.
Vor Jahren hatten bereits Bremen und Hamburg eine solche Gesundheitskarte eingeführt. Dort gebe es keine signifikant hohe Missbrauchsquote, so die rot-rote Landesregierung. Dennoch seien Vorkehrungen getroffen worden, um eine missbräuchliche Nutzung weitestgehend zu reduzieren. So ist die Laufzeit auf die nach dem Aslybewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vorgesehene Dauer begrenzt. Die Karte enthält Legitimationsangaben ihres Besitzers und ein Lichtbild. Zudem werde das Land bei Missbrauch den Kommunen die Kosten erstatten, wie es hieß.
Wie berichtet können Geflüchtete mit der Karte direkt einen Arzt aufsuchen, ohne zuvor beim Sozialamt vorstellig zu werden. In Potsdam erhielten seit Juli rund 1250 Asylbewerber eine Karte. Die Stadt erhofft sich dadurch eine Entlastung der Verwaltung. Allerdings gebe es nur eingeschränkte Leistungen durch die Karte, sagte der Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), Christian Wehry, den PNN. So seien Vertragsärzte in den ersten 15 Monaten des Aufenthaltes der Flüchtlinge nicht zur Behandlung verpflichtet. Ausgenommen sind demnach Notfälle.
Ansonsten werden durch die Karte Akuterkrankungen und Schmerzzustände, Schwangerschaften und Geburten sowie Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen abgedeckt. Im Einzelfall könnten auch Leistungen gewährt werden, die eine Krankheit und deren Folgen lindern, so Wehry.
Stefan Engelbrecht
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