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Landeshauptstadt: Gleichbehandlung, nicht Benachteiligung

Die Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg – wie die Landesregierung die Situation einschätzt

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Lautstarker Protest gegen die Bestimmungen zum Sonntagsverkauf im brandenburgischen Ladenöffnungsgesetz regt sich offenbar nur in Potsdam. Wie die Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Potsdamer CDU-Landtagsabgeordneten Steeven Bretz mitteilte, habe das Land keine Kenntnis davon, dass es „in anderen Kommunen ähnliche Probleme“ gebe. Auch sieht die Landesregierung keine Benachteiligung der Händler im Holländischen Viertel – sie müssten „so wie alle anderen Verkaufsstellen im Land“ die gesetzlichen Vorschriften beachten.

Im Holländischen Viertel hatten die meisten Geschäfte bisher jeden Sonntag geöffnet. Die Stadtverwaltung Potsdam hat das offensichtlich toleriert, obwohl es laut Gesetz nie erlaubt gewesen ist. Erst unter Androhung einer Klage hat die Verwaltung vor einigen Wochen begonnen, das Ladenöffnungsgesetz unter Androhung von hohen Bußgeldern durchzusetzen. Danach dürfen Verkaufsstellen in Ausflugs- und Erholungsorten an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen von 11 bis 19 Uhr geöffnet werden – allerdings nur, wenn sei ein „touristenorientiertes und somit eingeschränktes Warensortiment“ führen. Dazu zählen neben Produkten, die für Potsdam als touristischen Ort kennzeichnend sind, sogenannte „Waren zum sofortigen Verzehr“, überwiegend in der Region erzeugte oder verarbeitete landwirtschaftliche und handwerkliche Produkte, Tabakwaren, Blumen, Zeitungen und Sportartikel. Boutiquen, die Bekleidung verkaufen, dürfen danach nicht öffnen.

Dass sich damit ein Nachteil gegenüber den anderen Geschäften ergebe, sieht das Land nicht. Es gelte „selbstverständlich der Grundsatz der Gleichbehandlung“: „Boutiquen im Holländischen Viertel können nicht anders behandelt werden als Boutiquen in anderen Stadtteilen Potsdams oder anderen Kommunen.“ Nachdem die Bestrebungen der FDP- und CDU-Landtagsfraktionen, die Vorschriften zu lockern, jüngst im Plenum gescheitert sind, sieht auch die Landesregierung offenbar kaum Beweggründe, das Ladenöffnungsgesetz zu verändern. Es handele sich bei der Sonntagsöffnung um keine neue Vorschrift. Zudem habe es erst im Herbst 2010 vor der Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes Anhörungen und Gespräche gegeben, bei denen eine Änderung der Sonntagsöffnung keine Rolle gespielt habe. S. Schicketanz

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