Landeshauptstadt: Groß Glienicke: Zäune fallen Stadt gewinnt im Uferkonflikt vor Gericht
Groß Glienicke - Juristischer Erfolg für die Stadt im Uferkonflikt am Groß Glienicker See: Das Potsdamer Verwaltungsgericht habe in vier Urteilen Zäune, die Anrainer parallel zum Uferweg errichtet hatten, für unrechtmäßig erklärt. Das sagte gestern Stadtsprecher Stefan Schulz.
Stand:
Groß Glienicke - Juristischer Erfolg für die Stadt im Uferkonflikt am Groß Glienicker See: Das Potsdamer Verwaltungsgericht habe in vier Urteilen Zäune, die Anrainer parallel zum Uferweg errichtet hatten, für unrechtmäßig erklärt. Das sagte gestern Stadtsprecher Stefan Schulz. Begründet habe das Gericht seine Urteile vor allem mit den Vorschriften für das Landschaftsschutzgebiet und dem gültigen Bebauungsplan für das Ufer. Nach den Urteilen müssten die Zäune jetzt abgebaut werden, so Schulz.
Auf den betroffenen Teilstrecken des Uferwegs in Groß Glienicke laufen Spaziergänger bisher zwischen hohen Zäunen entlang: Auf der einen Seite grenzen sie die Gärten der Anrainer ab, auf der anderen deren Privatflächen am Wasser. Vom See ist in manchen Fällen wegen hoher Hecken am Zaun nichts zu sehen. Bauen die Anrainer nun nach den Gerichtsurteilen die Zäune nicht selbst ab oder fechten das Gerichtsurteil an, kann die Stadt den Zaunabriss verfügen.
Gleiches hat sie im Fall des Seeanrainers Johann Huber bereits getan. Der Rentner hatte Ende Mai sein Grundstück eingefriedet – mit dem engmaschigen Metallzaun, der einst die Berliner Mauer gesichert hat. Mit dem Grenzzaun hat Huber auch den Uferweg, der auf dem ehemaligen Kolonnenweg der DDR-Grenzer über sein Grundstück verläuft, gesperrt. Für Spaziergänger bleibt ein sandiger Trampelpfad am Ufer. Die Stadt habe dem Anrainer nun eine Beseitigungsverfügung mit Sofortvollzug zugestellt, sagte Sprecher Schulz. Gegen diese könne der Mann Widerspruch einlegen oder klagen – doch die Stadt habe bisher alle im Uferkonflikt Groß Glienicke anhängigen Gerichtsverfahren gewonnen, so Schulz.
Der Uferweg in Groß Glienicke ist seit mehr als zehn Wochen an mehreren Stellen blockiert oder mit Flatterband gesperrt. Möglich sind die Sperren, weil der Weg nicht öffentlich gewidmet ist. Daher bestehen für die Öffentlichkeit keine Betretungsrechte, auch wenn der gültige und rechtssichere Bebauungsplan den Uferweg vorsieht. Verhandlungen mit den rund 40 Anrainern über die Zustimmung zur öffentlichen Widmung hatte die Verwaltung jüngst für gescheitert erklärt; nun ist geplant, den Bebauungsplan bis zum Herbst in Teilen zu ändern, um den Interessen der Anrainer entgegenzukommen. Dies wird besonders von der Bürgerinitiative „Freies Ufer“ um den Bündnisgrünen-Stadtverordneten Andreas Menzel scharf kritisiert. Menzel, der gestern wieder zur Montagsdemonstration am Seeufer aufgerufen hatte, plädiert für ein komplett freies Ufer. Dies sehe der Bebauungsplan vor, die Interessen der Privaten seien bereits bei der Erstellung des Plans Mitte der 1990er Jahre berücksichtigt worden. Die Stadtverwaltung dagegen meint, der Bebauungsplan müsse an die heutigen Zustände am Ufer angepasst werden – es gebe mehr Privateigentum. Gleichzeitig hat die Stadt jedoch die Vorgaben des Plans zur Gestaltung des Ufers bisher nicht umgesetzt. Erst jetzt wird in der Verwaltung ein Uferkonzept erstellt. S. Schicketanz
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: