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Aus dem GERICHTSSAAL: Horrortrip nach Hasch-Keksen

Drogenhandel: Jugendsünde eines Medizinstudenten

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Benjamin B. (21, Name geändert) war ein Kind, wie es sich seine Eltern – die Mutter Ärztin, der Vater Diplomingenieur für Elektrotechnik – nicht vielversprechender wünschen konnten. Schon mit vier Jahren besuchte er den Schwimm-Verein, brachte später beste Schulnoten nach Hause, engagierte sich als Jugend-Trainer und beim Malteser Hilfsdienst. Das Abitur bestand er im vorigen Jahr mit einem Zensurendurchschnitt von 1,7. Seine Freunde waren ähnlich nett und gebildet, gingen in dem Einfamilienhaus aus und ein. Nur einen kannten die Eltern nicht. Ausgerechnet mit diesem heckte Benjamin B. 2005, da war er noch 17 Jahre alt, einen Plan aus, der ihn jetzt wegen Drogenhandels vor das Schöffengericht brachte. Seine Offizierskarriere scheint futsch, das Medizinstudium im Rahmen der Bundeswehr kann er fortführen. Die bis dahin von ihr getragenen Auslagen im fünfstelligen Bereich wird er zurückzahlen müssen.

Benjamin B. kam nach einem Sommerurlaub 2004 in Amsterdam, wo er auch Haschisch rauchte, auf die Idee, Cannabis selbst anzubauen. Nicht aus finanziellen Erwägungen heraus, da war er als Einzelkind stets gut gestellt. Eher aus Experimentierfreude, wie er gestern freimütig gestand. Ein Freund aus Schulzeiten pachtete mit seinem Einverständnis einen Garten in der Wetzlarer Straße. In dessen Laube hegte und pflegte Benjamin B. die sechs Cannabispflänzchen, deren Samen er über das Internet bestellt hatte – wie sämtliches Zubehör auch. Zur Überraschung des Potsdamers gediehen tatsächlich alle Pflanzen, bescherten ihm eine erste Ernte. Aus einem Teil buk er mit Haschisch angereicherte Kekse, um dem Abi-Stress besser Paroli bieten zu können. Allerdings vertat er sich in der Abmessung der Zutaten, befand sich bald in einem Horrortrip. Von da an verzichtete Benjamin B. auf den Konsum von Haschisch und Marihuana, ließ allerdings Freunde und gute Bekannte von seinem Ertrag partizipieren. Als im August 2006 in die Gartenkolonie eingebrochen wurde, der Vorsitzende Anzeige bei der Polizei erstattete, flog die illegale Cannabisplantage auf. Bei der Durchsuchung im Haus der Eltern Anfang 2007 stellten die Beamten unter anderem Cannabiskraut mit einem Wirkstoffgehalt von insgesamt 28,54 Gramm THC (dem Vierfachen der Menge, die der Bundesgerichtshof noch als gering klassifizierte), Krümel von „Gras-Keksen“, ein Buch über den fachgerechten Anbau von Cannabis, eine Digitalwaage und diverse Verpackungstütchen sicher.

Die Quittung für sein Tun: Verwarnung nach Jugendstrafrecht sowie 2000 Euro Geldbuße. Der Gartenpächter, ursprünglich mitangeklagt, wegen Krankheit allerdings verhandlungsunfähig, erhielt einen Strafbefehl über 1350 Euro. Hoga

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