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In Potsdamer Bus: Fahrer beleidigt Jugendlichen rassistisch
Ein Fahrer des Potsdamer Verkehrsbetriebs beschimpft einen jugendlichen Fahrgast rassistisch und wird wegen Volksverhetzung verurteilt. Ein Einzelfall?
Stand:
In einem Bus des Potsdamer Verkehrsbetriebs (ViP) hat ein Fahrer einen jugendlichen Fahrgast rassistisch beleidigt. Der Vorfall ereignete sich bereits Anfang vergangenen Jahres. Nach Angaben der Stadt Potsdam wurde der Fahrer inzwischen in einer öffentlichen Hauptverhandlung wegen Volksverhetzung verurteilt. Bereits davor sei der Busfahrer mehrfach verurteilt worden.
Die Erklärung der Verwaltung geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Andere hervor. Ob es weitere ähnliche Fälle beim ViP gibt, lässt die Beantwortung der Anfrage offen. Darin heißt es, der Verkehrsbetrieb dulde „keine rassistischen oder diskriminierenden Äußerungen seiner Beschäftigten“. Diese würden gegebenenfalls mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet. Zuerst komme es nach Beschuldigungen zum Gespräch des direkten Vorgesetzten mit dem Fahrer oder der Fahrerin. Offen bleibt, wie oft es Hinweise auf rassistisches Verhalten beim Verkehrsbetrieb gibt.
Zum konkreten Fall will sich der ViP auf Anfrage der Potsdamer Neuesten Nachrichten nicht äußern. „Aufgrund der Persönlichkeitsrechte im Rahmen des Datenschutzes unserer Mitarbeiter dürfen wir Ihnen als Arbeitgeber keine Auskünfte zu Personalangelegenheiten unserer Mitarbeiter geben“, teilen die Stadtwerke mit. Ob also davon auszugehen ist, dass der mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilte Busfahrer weiterhin beim ViP beschäftigt ist und deshalb dem Datenschutz eines Mitarbeiters unterliegt, beantworteten die Stadtwerke nicht.
Wirkungslose Schulungen im Fahrdienst des Verkehrsbetriebs
Offenbar blieben bei diesem Fahrer auch die betriebsinternen Schulungen wirkungslos. Laut Stadtverwaltung werden „alle Mitarbeiter im Fahrdienst zu einem kundenfreundlichen Verhalten geschult“. Dazu gehöre es auch, „in kritischen Situationen besonnen aufzutreten und konfliktträchtige Momente zu deeskalieren“. Die Erstschulung erfolge während der Führerscheinausbildung. Die Kenntnisse würden dann regelmäßig im Dienstunterricht und bei Schulungen „gemäß Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz“ aufgefrischt.
Alle Fahrer müssten zudem vor ihrer Einstellung ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Hinweise von Fahrgästen über diskriminierendes oder rassistisches Verhalten des Fahrpersonals würden regelmäßig evaluiert, um daraus „Handlungsschwerpunkte abzuleiten“, heißt es in der Antwort der Stadt auf die Kleine Anfrage.
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