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Der Angeklagte Marvin K. muss sich wegen Landfriedensbruchs verantworten.

© dpa

Stalking-Prozess in Potsdam: Iraner erneut vor Gericht

Der Prozess gegen einen mutmaßlichen Stalker aus dem Iran wird ab dem 19. Januar am Amtsgericht neu aufgerollt.

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Der Prozess gegen einen mutmaßlichen Stalker aus dem Iran wird ab dem 19. Januar am Amtsgericht neu aufgerollt. Dem Potsdamer wird Nachstellung, Bedrohung, Beleidigung, vorsätzliche Körperverletzung, Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz und Brandstiftung vorgeworfen. Der 35 Jahre alte Angeklagte soll seiner früheren Lebensgefährtin, die sich im September 2014 von ihm trennte, das Leben zur Hölle gemacht haben: Laut Anklage soll er sie und ihren neuen Freund mehrmals beleidigt, bedroht, körperlich angegriffen sowie einen gerichtlichen Beschluss ignoriert haben, wonach es ihm untersagt war, sich ihr und dem gemeinsamen Kind auf weniger als 100 Meter zu nähern. Der Höhepunkt: Vor einem Jahr soll der Iraner, der seit 18 Jahren in Deutschland lebt, das Auto des neuen Freundes seiner Ex-Gefährtin in der Innenstadt in Brand gesetzt haben.

Der erste Prozess, der zu diesen Vorwürfen im vergangenen Herbst anberaumt wurde, war wie berichtet im November geplatzt – denn der Imbissverkäufer war nicht mehr zu den Verhandlungsterminen erschienen. Zur Begründung für die Aussetzung des Verfahrens hatte das Gericht damals erklärt, der Angeklagte sei in seinem Heimatland festgenommen worden, weil er dort angeblich den Wehrdienst verweigert hatte. Inzwischen sei der Iraner aber wieder in Deutschland, sagte ein Gerichtssprecher auf PNN-Anfrage – das sei im Moment das Einzige, was zu den Hintergründen bekannt sei.

Eine Fortsetzung des begonnenen Verfahrens sei laut Strafprozessordnung nicht möglich: Demnach darf eine Hauptverhandlung nur bis zu drei Wochen unterbrochen werden. Die 32-jährige Ex-Freundin des Iraners hatte vor Gericht unter Tränen geschildert, dass sie während ihrer Beziehung auch mehrfach geschlagen worden sei. Aus ihrem Umfeld hieß es, der geplatzte Prozess stelle eine hohe Belastung für die Frau dar, die sich bis heute wegen der Nachwirkungen der Beziehung in psychologischer Behandlung befindet. Bei einer Neuauflage des Verfahrens müssen alle bisher gehörten Zeugen erneut aussagen.

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