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Sonntagsöffnung in Potsdam: Jakobs kündigt neue Verordnung bis Mai an

Am letzten Sonntag im März sollten die Läden in Potsdam eigentlich öffnen. Daraus wurde nichts, weil per Gerichtsbeschluss der verkaufsoffene Sonntag doch noch verboten wurde. Oberbürgermeister Jann Jakobs will weiterkämpfen.

Potsdam - Nach dem Krimi um den in letzter Minute vom Gericht untersagten ersten verkaufsoffenen Sonntag des Jahres will die Stadtverwaltung dem Stadtparlament Anfang Mai eine neue Verordnung mit verkaufsoffenen Sonntagen vorlegen. Das sagte Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) am Mittwoch vor den Stadtverordneten. Jakobs kündigte zugleich Gespräch mit dem zuständigen Sozialministerium des Landes sowie der Gewerkschaft Verdi an, die das Verbot per Eilantrag am Samstagmittag erreicht hatte. Man wolle noch einmal über die Frage diskutieren, „inwieweit eine stadtteilbezogene Regelung und die Anzahl der Sonntage zu werten sind“.

Jakobs kritisiert Verdi und Oberverwaltungsgericht

Wie berichtet hatte die Stadt eine Verordnung mit insgesamt zehn statt der laut Landesgesetz maximal erlaubten sechs verkaufsoffenen Sonntage vorgelegt – jedoch verteilt auf einzelne Stadtteile, sodass kein Geschäft an mehr als sechs Sonntagen im Jahr geöffnet gehabt hätte. Mit ähnlichen Regelungen war die Stadt bereits mehrfach gescheitert. Nach der Weisung des Landes, die Verordnung aufzuheben, und zwei Anordnungen von Gerichten hatte Jakobs den am 29. März geplanten verkaufsoffenen Sonntag in letzter Minute per Allgemeinverfügung durchsetzen wollen – war damit aber abermals gescheitert, weil Verdi am Samstag per Eilantrag beim Verwaltungsgericht ein Verbot erwirkte.

Jakobs erneuerte am Mittwoch seine Kritik sowohl gegenüber Verdi als auch gegenüber dem Oberverwaltungsgericht. Die Gewerkschaft sei gegen die Sonntagsöffnung denkbar kurzfristig vorgegangen, obwohl ihr die Verordnung seit Oktober 2014 bekannt gewesen sei. Das Gericht wiederum habe in seiner Entscheidung die Auswirkungen auf die betroffenen Händler und Einkaufswilligen nicht genügend berücksichtigt.

Die Klärung des Streits mit dem Land auf dem Rechtsweg liege aber nicht in seinem Interesse, erklärte Jakobs auf Nachfrage von Grünen-Fraktionschef Peter Schüler. „Was muss eigentlich noch geschehen, damit die Stadt gerichtlich gegen dieses Ladenöffnungsgesetz vorgeht?“, hatte Schüler gefragt. Er sei an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, so Jakobs. Schadensersatzklagen von Händlern gebe es bisher nicht, sagte Jakobs. Gegen vier Geschäfte, die am Sonntag trotz einer ersten Belehrung weiter verkauften, liefen Bußgeldverfahren.

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