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Die ehemalige Pogida-Pressesprecherin Daniela Weirich.

© A. Klaer

Ermittlungen wegen Verdachts der Volksverhetzung: Keine Strafe für Ex-Pogida-Frau

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die ehemalige Pogida-Pressesprecherin Daniela Weirich wegen des Verdachts auf Volksverhetzung ermittelt. Nun wurden die Ermittlungen aber eingestellt.

Stand:

Potsdam - Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung gegen die ehemalige Pogida-Pressesprecherin Daniela Weirich eingestellt. Das geht aus einem Schreiben der Behörde hervor, das den PNN vorliegt. Der Bundestagsabgeordnete Norbert Müller (Linke) hatte Weirich nach einem Eintrag im sozialen Netzwerk Facebook Volksverhetzung vorgeworfen.

Dort hatte die frühere Pogida-Aktivistin Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vorgeworfen, aus den Deutschen die „Juden der Neuzeit“ zu machen. Außerdem hatte Weirich geschrieben: „Wer dieser Regierung mit Frontfrau Merkel noch vertraut und ihr blind folgt, macht sich in meinen Augen des Vökermordes schuldig, wie wir ihn in der deutschen Geschichte schon einmal erlebt haben.“

Keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Volksverhetzung

Der Leitende Oberstaatsanwalt Bernhard Brocher führt zur Begründung der Einstellung aus, er sehe in diesen Aussagen keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Volksverhetzung. So seien die Voraussetzungen der Volksverhetzung nicht erfüllt, heißt es in dem Schreiben weiter. Laut Gesetz wäre der infrage kommende Straftatbestand nur erfüllt, wenn Weirich den Holocaust öffentlich verharmlost hätte. Entscheidend sei dabei, was ein „unvoreingenommenes und verständiges Durchschnittspublikum“ aus dem Facebook-Eintrag der ehemaligen Pogida-Sprecherin herauslese. Eine Bagatellisierung des Holocaust stehe aber weder sprachlich noch inhaltlich im Vordergrund, so Brocher. Und: Wenn die Ermittler andere Deutungsmöglichkeiten einer Aussage nicht ausschließen können, dürften sie nicht von der Deutung ausgehen, die zu einer Verurteilung führen würde.

Zudem dürften „verdeckt enthaltene zusätzliche Aussagen“ nur dann zu einer Verurteilung führen, wenn sich die verdeckte Aussage als „unabweisbare Schlussfolgerung“ aufdränge. Dies aber sei hier nicht der Fall, resümiert der Leitende Oberstaatsanwalt. Die Cottbuser Staatsanwaltschaft ist schwerpunktmäßig für Internetdelikte zuständig. 

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