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Von Henri Kramer und Thorsten Metzner: Klipp zerschlägt eigenständigen Denkmalschutz Baustadtrat verfügt Eingliederung in Bauaufsicht Kritik von Karg / Unruhe in der Bauverwaltung

Das war keine Empfehlung im Abschlussbericht von Ulrich Battis nach der Jauch-Kritik zum Denkmalschutz in Potsdam: Die Rathausspitze der Landeshauptstadt will die unbequeme Untere Denkmalschutzbehörde als eigenständige Institution zerschlagen – und völlig in die Untere Bauaufsicht eingliedern. Das geht aus einem den PNN vorliegenden internen Protokoll der von Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) geführten Beigeordnetenkonferenz hervor.

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Das war keine Empfehlung im Abschlussbericht von Ulrich Battis nach der Jauch-Kritik zum Denkmalschutz in Potsdam: Die Rathausspitze der Landeshauptstadt will die unbequeme Untere Denkmalschutzbehörde als eigenständige Institution zerschlagen – und völlig in die Untere Bauaufsicht eingliedern. Das geht aus einem den PNN vorliegenden internen Protokoll der von Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) geführten Beigeordnetenkonferenz hervor. Danach forciert der jüngst wegen einer Abschreibungsaffäre unter Druck geratene Baubeigeordnete Matthias Klipp (Grüne) mit dem Segen von Jakobs derzeit die Unterordnung der bereits seit dem Jahr 2000 zum Fachbereich Bauen gehörenden Denkmalpflege unter den Bereich Bauordnung – vorher hatte Stadtkonservator Andreas Kalesse analog der Denkmalschutzzuständigkeit auf Landesebene zum Kulturressort gehört. Das „Konzept zur Änderung der Organisationsstruktur“ ist nach PNN-Informationen beschlossene Sache.

Mit Widerstand wird gerechnet. Laut Protokoll wurde bemerkt, dass sich besonders „Frau Hüneke“, einflussreiche Stadtverordnete der Grünen, „gegen eine Verschmelzung von Bauaufsicht und Denkmalpflege stellen“ werde. Zitat: „Herr Klipp bestätigt dies; Frau Hüneke meine, dass der Bereich Denkmalpflege ’untergehe’, wenn er dem Bereich Bauordnung untergeordnet und damit angeblich abgewertet werde. Er betrachte dies jedoch als Aufwertung, da die Denkmalpflege dann ’näher dran’ ist.“ In der Dezernentenkonferenz Mitte Dezember zu dem Projekt wurde auch eine – bis gestern Abend nicht erfolgte – „aktive Kommunikation“ angemahnt. Dann folgt dieses Zitat: „Der Oberbürgemeister merkt an, dass er schon offensiv ausleben wolle, dass er die Organisationshoheit habe.“

Unter Denkmalschützern lösen die Pläne Unverständnis aus, da Potsdam mit dreitausend Einzeldenkmalen und den zum Unesco-Welterbe zählenden Schlossparks als Gesamtkunstwerk gilt – und Konflikte zwischen Bauen und Denkmalschutz zwangsläufig sind. Umso mehr müsse es um eine „faire Abwägung“, um eine Interessenbalance gehen, warnt etwa Landeskonservator Detlef Karg vor einem „Schnellschuss“. Eine Eingliederung in die untere Bauaufsicht sei der falsche Ansatz. „Es wäre für die Vertretung von Denkmalschutzinteressen nicht förderlich, und das gerade in Potsdam“, sagte er den PNN. „Es käme nicht mehr zu einer fairen Abwägung.“ Er prophezeite, der Denkmalschutz werde bei Konflikten dann schon auf unterer Ebene „verwaltungstechnisch niedergemacht“, „ausgebremst“. „Die Untere Denkmalschutzbehörde muss der Unteren Bauaufsicht gleichgestellt sein.“ So ist es in in der Stadt Brandenburg, der denkmalreichen alten Hauptstadt der Mark, wo der Denkmalschutz zum Fachbereich „Stadtplanung“ gehört – bewusst getrennt vom Genehmigungs-Fachbereich Bauen und Umwelt, wo die Bauaufsicht angegliedert ist.

Unruhe gibt es in Klipps Bauverwaltung auch aus anderen Gründen. Aktuell klagt der bis Ende Dezember 2010 angestellte frühere Fachbereichsleiter für Grün- und Verkehrsflächen, Frank Steffens, vor dem Arbeitsgericht gegen die Stadt – seine Chancen stehen offenbar nicht schlecht. Im Kern geht es darum, ob die auf vier Jahre befristete Anstellung von Steffens rechtens war und ob sein Vertrag ohne Angabe von Gründen auslaufen kann. Beim gestrigen Prozessauftakt verwies Steffens Anwalt auf die Ausschreibung, auf die sich sein Mandant, der damals noch unbefristet in der Verwaltung der Stadt Mainz tätig, beworben hatte. Darin habe es keinen Hinweis auf eine Befristung gegeben. Steffens habe erst bei Unterzeichnung davon erfahren. Dagegen argumentierte der Jurist der Stadtverwaltung, eine Befristung sei laut Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst in der Führungsebene möglich, auch um „Stillstand“ in der Arbeit zu vermeiden. Zwar entschied das Gericht noch nicht – doch äußerte Richter Jan Leege Zweifel, ob für Steffens ein Befristungsgrund vorliege. Laut Beigeordneten-Protokoll findet Jakobs befristete Verträge gut: „Es gebe nicht mehr die Situation, dass ein Fachbereichsleiter seine Funktion bis zur Pension ausüben könne.“

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