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Landeshauptstadt: Kongsnaes: Anrainer fordern Bebauungsplan

Juristen sehen Planungspflicht für Ufer / Anwohner warnen Jakobs: Stadt müsste Schadenersatz zahlen

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Berliner Vorstadt - Die Potsdamer Liberalen drängen die Bauverwaltung, für das Kongsnaes-Projekt keine Baugenehmigungen zu erteilen. Bekomme der Investor grünes Licht, ohne dass die Stadt einen Bebauungsplan für die Uferflächen an der Schwanenallee aufgestellt habe, sei vorhersehbar, dass Potsdam Schadenersatz zahlen muss, so FDP-Fraktionschefin Martina Engel-Fürstberger. Der Antrag der Liberalen, einen Bebauungsplan aufzustellen, soll Dienstag im Bauausschuss beraten werden.

Die FDP will dabei ihre Position mit zwei juristischen Stellungnahmen untermauern; neben dem renommierten Berliner Verwaltungsrechtler Reiner Geulen, der Anwohner der Schwanenallee im Fall Kongsnaes vertritt, ist auch der Potsdamer Rechtsanwalt Christian-W. Otto der Auffassung, dass ein Bebauungsplan für die Schwanenallee unerlässlich ist. Eine Genehmigung der Kongsnaes-Vorhaben – so des Wiederaufbaus der „Ventehalle“ am Ufer und der Errichtung einer Hafenanlage – nur auf Grundlage des Baugesetzbuches sei rechtswidrig, meint Otto. Allein mit einem Bebauungsplan könnten alle Interessen ordentlich abgewogen werden und habe das Stadtparlament Mitsprache bei den Auflagen für den Investor. Geulen sieht ebenfalls eine Planungspflicht, er hält zudem sogar den Kongsnaes-Kaufvertrag für rechtswidrig.

Der Berliner Unternehmer Michael Linckersdorff hatte die Matrosenstation für eine Million Euro von der Stadt erworben – mit der Auflage, die ehemalige Empfangshalle „Ventehalle“ wieder aufzubauen. Damit seien im Kaufvertrag Bauleistungen vereinbart worden, so Geulen, womit ein förmliches Vergabeverfahren notwendig werde. Das aber habe es nicht gegeben. Darüber habe er im Auftrag seiner Mandanten bereits Anfang April die Kommunalaufsicht informiert.

Der Kaufvertrag ist nach Ansicht der Gegner der Linckersdorff-Vorhaben jedoch nur ein Schwachpunkt im Vorgehen der Stadtverwaltung. In Schreiben an Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) haben mehrere Anrainer bereits angekündigt, erneut Klage zu erheben, wenn Baugenehmigungen für das Kongsnaes-Projekt erteilt werden. Damit waren die Anrainer bereits einmal erfolgreich: Anfang des Jahres hatte die Stadt ihre Baugenehmigung für Linckersdorff zurückgenommen, weil das Potsdamer Verwaltungsgericht sie in einem sogenannten Hinweisbeschluss als eindeutig rechtswidrig bezeichnet hatte. Die Kläger sind der Überzeugung, dass sie auch ein zweites Mal vor Gericht gewinnen würden – so die Stadt keinen Bebauungsplan aufstellt. Würden die Baugenehmigungen ein zweites Mal kassiert, müsste die Stadt Schadensersatz an Linckersdorff zahlen, argumentieren die Anrainer. Begründung: Die Verwaltung hätte dem Investor dann wissentlich rechtswidrige Baugenehmigungen erteilt. Linckersdorff hatte Anfang der Woche fünf neue Bauanträge eingereicht (PNN berichteten). Er hoffe, im Herbst mit den Arbeiten beginnen zu können, sagte er. S. Schicketanz

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