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Es geht um viel Geld.

© A. Klaer

Dauerstreit um ehemaliges Kasernengelände: Krampnitz-Käufer in der Defensive

Im Ringen um Ex-Kaserne zeichnet sich vor Gericht ein Sieg für das Land ab. Die Stadt Potsdam frohlockt.

Stand:

Krampnitz - Von einer „guten Woche“ für das geplante Vorzeigeviertel Krampnitz sprach Bert Nicke am Donnerstagnachmittag, als er den Sitzungssaal des Oberlandesgerichts (OLG) in Brandenburg/Havel verließ. Der Chef des kommunalen Entwicklungsträgers für das geplante neue Quartier hatte als Zuschauer eine weitere Runde im juristischen Dauerstreit um das ehemalige Kasernengelände erlebt – die in seinem Sinne verlief.

Denn im Tauziehen um die Eigentumsverhältnisse auf dem Areal zeichnet sich für das Land nun doch ein Sieg gegen die privaten TG Potsdam-Gesellschaften ab, die das frühere Kasernengelände vor Jahren unter dubiosen Umständen erworben hatten. Es geht um eine Grundsatzentscheidung im Streit zum Rückkauf des Krampnitz-Areals durch das Landesfinanzministerium: Dabei machte die Vorsitzende Richterin Sabine Kellndorfer in der Verhandlung unter anderem deutlich, dass das Land sein Rückkaufsrecht für die Flächen gegenüber der TG durchaus geltend machen durfte – auch vor einer eigentlich vereinbarten Frist. Sollte sich diese Auffassung auch im Urteil wiederfinden, wäre eines der entscheidenden Hindernisse zur geplanten Entwicklung des Geländes zu einem Viertel für bis zu 3800 Menschen aus dem Weg geräumt. Ein Urteil fiel gestern aber noch nicht.

Zuletzt sah es für das Land nicht gut aus

Der Rechtsstreit währt seit Jahren – und zuletzt sah es für das Land nicht so gut aus. Noch 2014 hatte der zuständige 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts deutliche Zweifel am Vorgehen des Finanzministeriums anklingen lassen, als dieses nach Bekanntwerden der sogenannten Krampnitzer Immobilienaffäre im Sommer 2010 den Rückkauf der Flächen eingeleitet hatte. Dagegen klagte die TG, sie will feststellen lassen, dass ihre einstigen Kaufverträge weiter gültig sind. Umso überraschter zeigte sich einer der TG-Anwälte über die Trendwende des Senats und der Richterin: „Wenn ich Sie recht verstehe, haben Sie Ihre Hinweise relativiert.“

Unklar blieb, inwiefern der OLG-Senat auch ein jüngst gesprochenes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) einbezieht, das eine Berufungsklage der TG-Firmen gegen die Stadt abgewiesen hatte. Der Kern der Entscheidung: Die Stadt durfte einen 2008 abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag mit der TG zur Entwicklung des Areals auflösen, weil sie nach Auffassung des Gerichts durch die TG eindeutig getäuscht worden war. Denn in besagtem Jahr 2010 hatte sich herausgestellt, dass sich hinter der TG Potsdam nicht wie angenommen die renommierte Thylander-Gruppe, sondern stattdessen ein undurchsichtiges Firmengeflecht verbarg.

Juristische Schlappe für TG

Daran und an das jüngste OVG-Urteil erinnerte bei der gestrigen Verhandlung auch der Rechtsanwalt, der das Land vertrat. Der Kauf war damals zur politischen Affäre geworden, ein Untersuchungsausschuss des Landtags versuchte später die Vorgänge aufzuklären. Die Stadt hatte die Verwicklungen zum Anlass genommen, die Entwicklung des maroden Kasernengeländes in Eigenregie voranzutreiben – speziell um den Wohnungsmarkt in der rasant wachsenden Landeshauptstadt etwas zu entlasten. Schon in der dazu 2013 beschlossenen Entwicklungssatzung heißt es in Bezug auf die TG-Firmen, diese hätten für ihre Investitionsabsichten keine Nachweise zur „wirtschaftlichen Befähigung“ vorgelegt.

OLG-Richterin Kellndorfer wiederum kritisierte die TG am Donnerstag in einem weiteren Punkt – dabei ging es um vom Land bereits festgestellte Vertragsverletzungen, weil die TG seinerzeit einzelne Krampnitz-Flächen weiter veräußern wollte. Dabei sei die TG ihrer Pflicht, auch bei einem Weiterverkauf für neue Investitionen zu sorgen, nicht nachgekommen, deutete die Richterin an. Die TG-Anwälte wiederum erklärten, dass aus ihrer Sicht alle Umplanungen mit dem Land abgesprochen gewesen seien. Die Argumente will das Gericht nun neu abwägen, möglicherweise auch damals agierende Zeugen zur Beweisaufnahme laden.

Inzwischen sind bei der TG neue Eigner an den Schalthebeln, vor allem der Leipziger Baulöwe Oliver Bechstedt. Daher liefen auf OLG-Anregung zunächst Vergleichsverhandlungen zwischen wiederum der Stadt und den TG-Firmen über gemeinsame Investitionen in Krampnitz: Die Gespräche verliefen nach PNN-Informationen aber bisher weitgehend erfolglos. Vor Gericht sagte einer der TG-Anwälte: „Wir laufen doch der Stadt hinterher, damit wir eine Vereinbarung bekommen.“ Nach der Verhandlung hieß es von Seiten der TG, man sei parallel weiter an einer Einigung mit der Stadt interessiert.

Schon am Montag hatte die TG eine juristische Schlappe hinnehmen müssen. Dabei hatte das OVG die von der TG angefochtene Entwicklungssatzung der Stadt für das geplante neue Stadtviertel grundsätzlich gebilligt – allerdings einige für Einfamilienhäuser vorgesehene Flächen herausgenommen. Auch das hatte Entwicklungsträgerchef Nicke am Montag bereits als Erfolg gewertet.

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