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Landeshauptstadt: Lukrative Steuergeschenke

Land: Baudezernent Matthias Klipp (Grüne) verstieß bei Abschreibungsbescheiden gegen Vorschriften

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Zwei Jahre nach der Brandrede von Günther Jauch gerät das Potsdamer Rathaus erneut wegen Willkür-Praxis unter Druck. Diesmal betrifft es den Potsdamer Baubeigeordneten Matthias Klipp (Grüne), gegen den schwerwiegende Vorwürfe erhoben werden. Nach einer Überprüfung des brandenburgischen Kultur- und Wissenschaftsministeriums soll die Klipp unterstehende Bau- und Denkmalverwaltung auf Grundlage einer direkten Dienstanweisung des Baubeigeordneten Denkmal-Sanierern in Potsdam womöglich rechtswidrige Steuervorteile zum Nachteil öffentlicher Kassen verschafft und dabei bewusst landesweit geltende Vorschriften missachtet haben. Nach PNN-Informationen hat deshalb das Ministerium jetzt offiziell bei Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) interveniert, eine Beendigung der Praxis verlangt und die Prüfung möglicher Dienstpflichtverletzungen Klipps gefordert. Wie groß ein möglicher Schaden für Kommune, Land und Bund ist, ist bislang unklar. Der Fall dürfte Landesrechnungshof und Rechnungsprüfungsamt im Rathaus auf den Plan rufen.

„Wir halten die Verfahrensweise der Stadt Potsdam bei der Erteilung von Bescheinigungen für Denkmalschutzabschreibungen teilweise für rechtswidrig“, bestätigte Ministeriumssprecherin Antje Grabley auf Anfrage. Das Ministerium drängt darauf, dass die Missstände umgehend behoben werden. Es hat sich, wie Grabley sagte, „jetzt in einem Schreiben an Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) gewandt, um über das weitere Verfahren Einvernehmen herzustellen“. Weitere Einzelheiten will das Ministerium wegen des schwebenden Verfahrens derzeit nicht nennen. Im Rathaus ging der brisante Brief nach eigenen Angaben am Montag ein. Weder Jakobs noch Klipp wollten sich auf Anfrage bislang dazu äußern. „Der Vorgang wird geprüft“, sagte Sprecherin Regina Thielemann lediglich.

Konkret geht es um eine, dieser Zeitung vorliegende interne, persönlich unterzeichnete „Verfügung“ Klipps („Hiermit weise ich folgende Verfahrensweise ... an“) vom 22. Oktober 2009 an die Untere Denkmalschutzbehörde zur Praxis bei der Erteilung von Steuer-Bescheinigungen. Diese erhalten Bauherren, die denkmalgeschützte Gebäude sanieren, um bei den Finanzämtern Denkmalschutzabschreibungen in Anspruch nehmen zu können. Solche Abschreibungen sind lukrativ. Auch deshalb boomt im an Denkmälern reichen Potsdam gerade die Sanierung alter Speicher und Kasernen. Sie werden meist über Kapitalanlagemodelle finanziert, die durch Denkmalabschreibungen noch profitabler werden. Auch für das Projekt der Kaserne Krampnitz etwa, Mittelpunkt der aktuellen Immobilien-Affäre im Land Brandenburg, ist ein solches Modell geplant.

Diese Zeitung hatte im Oktober das für Denkmalschutz zuständige Wissenschaftsministerium als Aufsichtsbehörde eingeschaltet und um eine juristische Bewertung der Klipp-Richtlinie gebeten. Die Experten kamen nun zum Ergebnis, dass die Potsdamer Praxis zu großzügig ist, geltende Vorschriften missachtet. Moniert wird, dass Klipp unter anderem angewiesen hat, generell für den Ausbau von Dachgeschossen in Denkmalen zu Wohnraum solche Bescheide zu erteilen. Dies aber ist ein Verstoß gegen den Runderlass des Ministeriums von 1995, wonach das so grundsätzlich nicht zulässig ist. Für Aufwendungen allein zur Vergrößerung der Wohnfläche, die mit Denkmalschutz an sich nichts zu tun haben, dürfen auch keine speziell für Denkmalschutz gewährte Steuervorteile ausgelöst werden. Allenfalls begründete Ausnahmen in Einzelfällen wären da denkbar, heißt es. Potsdams Baubeigeordneten Matthias Klipp war der brisante Konflikt mit den Finanzämtern Brandenburgs offenbar bewusst. Im Punkt „II. Remonstrationsverfahren“ seiner Anweisung heißt es nämlich wörtlich: „Soweit Finanzbehörden gegen erteilte Bescheinigungen remonstrieren“, also Einwände erheben, „werden Bescheinigungen nicht zurückgenommen“. Für Finanz- und Wissenschaftsministerium ist das eine Anweisung, eine rechtswidrige Praxis nicht zu korrigieren.

Potsdams Vorgehen, Bauherren mit großzügigen Bescheiden Steuervorteile zu verschaffen, ist den Finanzämtern schon länger ein Dorn im Auge. Es sorgte dem Vernehmen nach schon 2009 für Spannungen zwischen Stadt und Land. Schon damals geäußerte Bedenken schlug Dezernent Klipp – er hatte sein Amt im September 2009 erst angetreten – nach PNN-Informationen mit der Dienstanweisung vom 22. Oktober 2009 sogar noch in den Wind. Diese „Verfügung“ hatte offenbar das Ziel, die nach der Jauch-Kritik vom Verwaltungsrechtler Ulrich Battis in einem Prüfbericht festgestellte willkürliche Verwaltungspraxis und andere Missstände der Bau- und Denkmalbehörde im Rathaus abzustellen. Battis hatte auch den Bearbeitungsstau bei Steuer-Bescheinigungen kritisiert. Beim Versuch, diesen Antragsberg abzubauen, ging Klipp zumindest teilweise rechtswidrig vor. Das hat Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) jetzt Schwarz auf Weiß.

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