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Homepage: „Man könnte Palästina heraufstufen“ Andreas Zimmermann über die Nahost-Debatte

Herr Zimmermann, was fehlt den Palästinensern bislang für einen eigenen Staat?Im Völkerrecht setzt Staatlichkeit voraus, dass das fragliche Gebiet über ein eigenes Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine unabhängige Staatsgewalt verfügt.

Stand:

Herr Zimmermann, was fehlt den Palästinensern bislang für einen eigenen Staat?

Im Völkerrecht setzt Staatlichkeit voraus, dass das fragliche Gebiet über ein eigenes Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine unabhängige Staatsgewalt verfügt. Zumindest im Hinblick auf das dritte Element dürfte es im Licht der konkreten Umstände und der weitgehenden Kontrolle Israels über die palästinensischen Gebiete zweifelhaft sein, ob eine solche Staatsgewalt vorliegt. Zudem haben sich die Palästinenser in den Osloer Verträgen verpflichtet, den völkerrechtlichen Status quo der palästinensischen Gebiete nicht einseitig zu verändern.

Der UN-Sicherheitsrat hat den Aufnahmeantrag der Palästinenser nun erst einmal an einen Arbeitskreis gegeben. Wie kann Palästina überhaupt UN-Vollmitglied werden?

Die Aufnahme in die Vereinten Nationen setzt eine Empfehlung des UN-Sicherheitsrats und darauf folgend eine entsprechende Entscheidung der UN-Generalversammlung voraus. Im Sicherheitsrat bedarf es dazu einer Mehrheit von 9 der 15 Mitglieder, ohne dass eines oder mehrere der ständigen Mitglieder (USA, Großbritannien, Frankreich, Russland, China) durch eine Nein-Stimme ein Veto einlegt. Die USA haben aber schon erkennen lassen, dass sie gegen eine Aufnahme Palästinas stimmen werden.

Viele reden jetzt davon, dass es für die Palästinenser eine Lösung wie für den Vatikan geben könnte. Was bedeutet das?

Der Vatikan genießt – wie früher die Schweiz vor ihrem Beitritt zu den UN – in der Generalversammlung den Status eines Beobachterstaates (Observer State), ohne Mitglied der UNO zu sein. Palästina hingegen, wie etwa die Europäische Union, hat den Status eines bloßen Beobachters, nicht eines Beobachterstaates. Die Generalversammlung könnte nunmehr – ohne dass es dazu der Zustimmung des Sicherheitsrates bedarf – durch Mehrheit Palästina in der Generalversammlung „heraufstufen“. Damit wäre implizit die Staatlichkeit Palästinas anerkannt.

Das Interview führte Christoph Sator

Andreas Zimmermann ist Völkerrechtler von der Uni Potsdam. Vor dem Hintergrund der UN-Generalversammlung in New York äußerte er sich über einen eigenen Palästinenserstaat.

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