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Homepage: Mathiopoulos verliert Streit um Titel Kölner Gericht: Plagiat eindeutig nachgewiesen

Die Potsdamer Honorarprofessorin und FDP-Politikerin Margarita Mathiopoulos ist im Kampf um ihren Doktortitel unterlegen. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag ihre Klage gegen die Entscheidung der Universität Bonn abgewiesen, ihr wegen Plagiierens den 1986 verliehenen Titel zu entziehen (Az.

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Die Potsdamer Honorarprofessorin und FDP-Politikerin Margarita Mathiopoulos ist im Kampf um ihren Doktortitel unterlegen. Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag ihre Klage gegen die Entscheidung der Universität Bonn abgewiesen, ihr wegen Plagiierens den 1986 verliehenen Titel zu entziehen (Az.: 6 K 2684/12). Der Beschluss der Philosophischen Fakultät vom April dieses Jahres sei rechtmäßig, erklärte das Gericht. Die Politikwissenschaftlerin habe „weite Passagen ihrer Dissertation wörtlich aus fremden Werken übernommen“, ohne diese eindeutig zu kennzeichnen. Die Fakultät habe nach umfangreichen Erwägungen „zugunsten und zulasten der Klägerin“ richtig entschieden.

Mathiopoulos droht auch ihre Honorarprofessuren an den Universitäten in Potsdam und Braunschweig zu verlieren. „Der Vorratsbeschluss des Fakultätsrates der Philosophischen Fakultät der Universität Potsdam vom Mai dieses Jahres gilt weiterhin“, sagte die Potsdamer Uni-Sprecherin Birgit Mangelsdorf. Der Fakultätsrat hatte damals beschlossen, Mathiopoulos aus der Honorarprofessur zu verabschieden, wenn die Entscheidung rechtskräftig wird. Dem Präsidenten der Universität Potsdam soll dann empfohlen werden, ihr den Titel der Honorarprofessorin zu entziehen. Mathiopoulos kann allerdings noch eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragen.

Mathiopoulos’ Arbeit war schon einmal 1991 von der Bonner Philosophischen Fakultät untersucht worden, damals sah man keinen Anlass, ihr den Titel zu entziehen. Erneut überprüft wurde sie nach Plagiatsvorwürfen einer Internetplattform. Dass Mathiopoulos nun gut 20 Jahre nach dem ersten Verfahren und 25 Jahre nach Fertigstellung der Arbeit belangt wurde, ist für die Kölner Richter ausdrücklich kein „Ermessensfehler“ der Universität.

Eine zehnjährige Verjährungsfrist für wissenschaftliches Fehlverhalten in Promotionen hatte Wolfgang Löwer, Ombudsmann der Deutschen Forschungsgemeinschaft, im Mai vorgeschlagen. Er bezog sich dabei auf die Plagiatsvorwürfe gegen Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU), die ihre Dissertation 1980 in Erziehungswissenschaften an der Universität Düsseldorf über „Person und Gewissen“ vorlegte. Die Hochschulen müssten über einen Zeitraum nachdenken, nach dem sie sich die Arbeiten „amtlich nicht mehr anschauen“, hatte Löwer, Professor für Öffentliches Recht in Bonn, erklärt. Er hält es für problematisch, Betroffenen nach langer Zeit „die Legitimation für eine ganze Lebensleistung zu entziehen“. Schavan, die eine Direktpromotion ablegt hat, würde durch Titelentzug ihren Studienabschluss verlieren.

Wann die Universität über den Fall entscheidet, ist indes nicht abzusehen. Schavans Anwälte haben der Uni im Oktober verboten, sich zum Stand des Verfahrens zu äußern, nachdem ein vertrauliches Gutachten des Vorsitzenden der Promotionskommission, Stefan Rohrbacher, an die Öffentlichkeit gekommen war. -ry/Kix

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