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Die Wasserschutzpolizei zog in Potsdam einen betrunkenen Bootsfahrer aus dem Verkehr. (Symbolbild)

© Ottmar Winter PNN/Ottmar Winter PNN

Mehr als 4,5 Promille: 49-Jähriger sturzbetrunken mit Sportboot auf Potsdamer Havel unterwegs

Alkoholisiert über die Gewässer schippern? Keine Gute Idee. Darauf hat die Polizei erneut hingewiesen, nachdem die Beamten einen betrunkenen Bootsfahrer gestoppt hatten.

Stand:

Sturzbetrunken ist am Sonntagnachmittag ein Mann mit einem Sportboot auf der Havel in Potsdam unterwegs gewesen. Im Rahmen einer Kontrolle hatten Kräfte der Polizeidirektion (PD) West bei dem 49-Jährigen deutlichen Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem Bootsfahrer einen Wert von 4,52 Promille. Daraufhin wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Zudem nahmen die Beamten eine Strafanzeige auf.

Im Zusammenhang mit dem Fall weist die Polizeidirektion West daraufhin, dass grundsätzlich auf allen Gewässern die 0,5-Promillegrenze gilt. Ab diesem Grenzwert ist es dem Schiffsführer oder der Schiffsführerin verboten, ein Wasserfahrzeug zu führen. Bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit, könne schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen, so die Polizei. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – analog zur Straßenverkehrsordnung.

„Alkohol und Drogen sind auch auf der Wasserstraße kein guter Begleiter! Dies gilt sowohl für Sportbootfahrer als auch für die Berufsschifffahrt“, sagte der Leiter der Wasserschutzpolizei in der PD West, Heiko Schmidt. „Die Grenzen unterscheiden sich nicht zu denen auf der Straße und gelten auch für die kleine Feierabendrunde auf dem Stand-up-Paddelboard. Die Wasserschutzpolizei wird bei ihren Kontrollen deshalb auch immer die Fahrtauglichkeit aufmerksam kontrollieren.“

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