Landeshauptstadt: Menzel: Stadt Potsdam erfüllt Zusagen nicht Groß Glienicker bittet Innenminister um Hilfe
Groß Glienicke - In einem Brief an den Innenminister Brandenburgs Jörg Schönbohm bittet Andreas Menzel, Mitglied des Ortsbeirats Groß Glienicke, um Hilfe bei der Umsetzung des Eingemeindungsvertrags. In dem Schreiben äußert Menzel: er gewinne mit fortschreitender Zeit den Eindruck, „dass die Landeshauptstadt die im Eingemeindungsvertrag getroffenen finanziellen Zusagen nicht einhält“.
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Groß Glienicke - In einem Brief an den Innenminister Brandenburgs Jörg Schönbohm bittet Andreas Menzel, Mitglied des Ortsbeirats Groß Glienicke, um Hilfe bei der Umsetzung des Eingemeindungsvertrags. In dem Schreiben äußert Menzel: er gewinne mit fortschreitender Zeit den Eindruck, „dass die Landeshauptstadt die im Eingemeindungsvertrag getroffenen finanziellen Zusagen nicht einhält“. Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs sagte der einst eigenständigen Gemeinde vor zwei Jahren rein rechnerisch etwa sieben Millionen Euro in den ersten fünf Jahren zu. In dem Vertrag heißt es laut Menzel, dass der Ortsteil einmalig 860 000 Euro für Investitionen sowie jährlich weitere 330 000 Euro erhält. Während die Schlüsselzuweisungen eine jährlich differierende und zu errechnende Größe seien, würde Groß Glienicke zudem jährlich 90 000 Euro zur Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens bekommen. Der Groß Glienicker bemängelt nun, dass die seitens des Ortbeirates per Beschluss eingeforderten Abrechnungen von der Stadt nicht vorgenommen würden. Es seien bisher weder die 90 000 Euro investiert noch ein Nachweis über die zugesagte Verwendung der 860 000 Euro erbracht worden. Er bittet den Innenminister nun um Hilfe, inwieweit die Ortsbeiräte auf Einhaltung des Vertrages einwirken können und ob der Vertragsinhalt einklagbar sei. Gerichtsurteile über bestehende Eingemeindungsverträge gab es im Februar dieses Jahres in Süddeutschland. Das Verwaltungsgericht Freiburg entschied in einem Fall, dass die Stadt Todtnau die Freiwillige Feuerwehr im vor 31 Jahren eingemeindeten Ortsteil Geschwend trotz Finanznot nicht schließen darf. „Pacta sunt servanda“ lautete im Breisgau das Urteil, Verträge sind einzuhalten. Das Gericht begründete: Gemeinden seien trotz ihrer Auflösung befugt, Rechte in einem gerichtlichen Verfahren geltend zu machen, die in dem Eingliederungsvertrag als Gegenleistung dafür vereinbart worden sind, dass die Gemeinde ihre Selbstständigkeit aufgibt. jab
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