
© Foto: Andreas Klaer
Messer-Mord in Potsdam: Christian P. zu 14 Jahren Haft verurteilt
Auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik wurde angeordnet. Der Angeklagte hatte im März in einer Wohnung Am Schlangenfenn seine Ex-Verlobte getötet.
Stand:
Im Prozess um den Messer-Mord an einer Frau in ihrer Wohnung im Potsdamer Wohngebiet Waldstadt ist der Angeklagte Christian P. zu 14 Jahren Freiheitsentzug und zur Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt worden. Das hat Richter Bodo Wermelskirchen von der Ersten Strafkammer des Landgerichts Potsdam am Freitagvormittag entschieden.
In seiner Urteilsbegründung sagte er, P. habe sich des Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Wie berichtet hatte der 42-Jährige am 1. März seine ehemalige Lebensgefährtin in einer Wohnung in der Straße am Schlangenfenn brutal mit einem Messer ermordet und auch ihre Tochter, die der Mutter helfen wollte, erheblich verletzt.
Zuvor hatte der Verteidiger von P., der aus zahlreichen Prozessen bekannte Strafverteidiger Matthias Schöneburg, im Namen seines Mandanten die Schuld an der Tat vollumfänglich eingeräumt: „Er ist voll verantwortlich für den Tod seiner Lebensgefährtin.“ P. werde seine Strafe akzeptieren und „sich seiner Verantwortung stellen“.
Allerdings habe der Angeklagte die Tat im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen, weswegen Schöneburg zwölf Jahre Haft und die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik beantragte. Die Staatsanwaltschaft hatte am vorletzten Verhandlungstag 15 Jahre Freiheitsentzug gefordert.
Christian P. war bereits im Maßregelvollzug
Der Fall schlug Wellen bis in die Landespolitik. Der Angeklagte war bereits früher im Maßregelvollzug. Von September bis Dezember vergangenen Jahres war er befristet erneut in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das Landgericht Frankfurt (Oder) entschied allerdings, die Zeit dort nicht zu verlängern und ihn zu entlassen.
Brandenburgs Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) hatte dazu im Oktober im Rechtsausschuss des Landtags Vorwürfe zurückgewiesen und gesagt, sie sehe keine Versäumnisse der zuständigen Behörden. Mit Verweis auf die richterliche Unabhängigkeit bewertete sie die Risikoprognose des Landgerichts Frankfurt (Oder) nicht, auch wenn sie die weitere Entwicklung bedauerte. (mit dpa)
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