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Aus dem GERICHTSSAAL: Messerstiche in die Brust Alkohol und Drogen konsumiert / Gutachter

Florian F.* tritt im Prozess als Nebenkläger auf.

Stand:

Florian F.* tritt im Prozess als Nebenkläger auf. Sein Kumpel Mirko M.* (23) sitzt auf der Anklagebank. Der Zuschauersaal des Gerichts ist bis auf den letzten Platz mit Florians Freunden gefüllt. Einer von ihnen springt plötzlich auf. „Ich kann mir die Lügen des Angeklagten nicht länger anhören!“, ruft er erregt und stürmt hinaus. Wenig später ist die Verhandlung beendet – vorerst. Ohne Gutachter ist nicht zu klären, ob Mirko M. am 11. Oktober 2008 in seiner Wohnung am Stern Florian F. im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zwei Messerstiche in die Brust versetzt hat. Da im Blut des Angeklagten außerdem der aktuelle Gebrauch von Cannabis festgestellt wurde, erhebt sich die Frage, welche Wirkung Alkohol und Drogen in Kombination gehabt haben könnten.

Es sollte eigentlich ein schöner Abend werden. Mirko M. hatte keine Lust mehr, alleine am Computer zu spielen. Außerdem war das Bier alle. Er holte Nachschub im Supermarkt, traf dort Florian mit mehreren Freunden, lud sie zu sich ein. „Wir haben getrunken und gequatscht. Irgendwann bin ich zur Tankstelle gegangen, weil ich neue Zigaretten brauchte“, erinnert sich der wegen gefährlicher Körperverletzung Angeklagte. Inzwischen – so seine Vermutung – müssten ihm die Gäste „irgend etwas ins Glas getan“ haben. Wieder daheim, habe er sich plötzlich „ziemlich angegangen“ gefühlt. „Dann hat Florian, ohne mich zu fragen, vier Leute in meine Wohnung gelassen. Die haben sehr grimmig geguckt. Da habe ich mich bedroht gefühlt“, erzählt der Potsdamer. Um sich zu schüzen habe er zu einem Ziermesser gegriffen, dass seit Jahren ganz oben auf seiner Schrankwand liege. Wieso Florian F. plötzlich dessen Klinge in der Brust hatte – und das gleich zwei Mal – vermag sich Mirko M. nicht zu erklären. Er sei zwar „ganz schön stinkig“ auf Florian gewesen, weil der Fremden die Tür geöffnet hatte. Doch deswegen würde er ihn nicht absichtlich verletzen. Ich verabscheue Gewalt“, beteuert der Angeklagte. „Ich hatte einen Blackout. Vielleicht bin ich auch angerempelt worden? Ich weiß es aber nicht. Tut mir leid, was passiert ist.“ „Das glaube ich Ihnen unbesehen“, meint Amtsrichterin Waltraud Heep. „Eins verstehe ich allerdings nicht: Sie laden Freunde in Ihre Wohnung ein, vermuten dann, die hätten Ihnen Cannabis ins Glas geschüttet. Das Zeug kann man meines Wissens nach rauchen. Man kann auch Plätzchen damit backen. In Flüssigkeit auflösen lässt es sich nicht.“ Dann ruft sie die auf dem Gang wartenden Zeugen herein und schickt sie nach Hause. Ihre Aussage ist erst zum Neuauftakt des Prozesses gefragt. Da dürfte besonders den Gutachter interessieren, welchen Eindruck der Angeklagte damals auf sie machte. (*Namen geändert.) Hoga

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